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24. Jänner 2013 / 14:19 Uhr

Europäische Union möchte E-Zigaretten verbieten

Nach den traditionellen Tabakwaren wie Zigaretten, Zigarren oder Rauchtabak geht es nun auch der sogenannten elektronische Zigarette (E-Zigarette) an den Kragen. Die EU-Gesundheitsbürokraten in Brüssel wollen den Vertrieb dieses Produkts radikal beschneiden, das könnte von Vertriebsbeschränkungen bis hin zum vollständigen Verbot gehen. Die Anti-Nikotin-Fraktion in der EU möchte die E-Zigarette als Medizinprodukt klassifizieren, die Vertreter eines freien Nikotinerlebnisses wollen sie als Genussmittel einstufen. Nun hat ein Wettlauf der Lobbyisten und Rechtsexperten um Erlaubnis oder Verbot der E-Zigarette begonnen.

Medizinprodukt oder Genussmittel?

Bisher ging die Diskussion um die Frage, ob die E-Zigarette als Medizinprodukt oder als Genussmittel zu klassifizierem ist. Handelt es sich um ein Medizinprodukt, dann könnten E-Zigaretten zukünftig nach einem medizinisch-technischen Zulassungsverfahren nur noch  über spezialisierte Abgabestellen, sprich Apotheken vertrieben werden. Als Genussmittel wäre weiterhin der freie Verkauf, etwa in Österreich auch über den Versandhandel, möglich. Neuen Konfliktstoff birgt nun ein gesundheitspolitischer Vorstoß der EU-Kommission. Laut einer Stellungnahme gegenüber Medien will man E-Zigaretten zukünftig wie ärztlich verschriebenene Nikotin-Ersatztherapien behandeln. Damit wäre die E-Zigarette in Zukunft ein Arzneimittel. Ohne Rezept wäre eine Abgabe an den Konsumenten faktisch ausgeschlossen.

Der Regulierungsvorschlag der EU-Kommission sieht extrem niedrige Grenzwerte vor, bis zu denen die nikotinhaltigen Produkte frei verkauft werden dürfen. So soll eine Verbrauchseinheit nicht mehr als zwei Milligramm Nikotin enthalte. Die Konzentration des Nikotins in der Flüssigkeit soll zukünftig den Wert von vier Milligramm pro Milliliter nicht übersteigen. Damit müsste ein wesentlicher Teil der derzeit im Handel erhältlichen E-Zigaretten vom Markt genommen werden. Das rot-grün regierte Bundesland Nordrhein-Westfalen wollte die E-Zigarette bereits verbieten, war damit jedoch gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht in Münster stellte fest, dass E-Zigaretten und nikotinhaltige Kartuschen weder dem Arzneimittel- noch dem Medizinproduktegesetz unterliegen würden.

Auswirkungen auf Deutschland und Österreich wären massiv

Nach Angaben des Verbandes des E-Zigarettenhandels (VdeH) gibt es derzeit zwei Millionen Konsumenten in der Bundesrepublik Deutschland. Nimmt man den Faktor zehn für Österreich, dann ist von 200.000 regelmäßigen E-Rauchern in der Alpenrepublik auszugehen. Eine sogenannte “Interessengemeinschaft E-Dampfen” qualifiziert die geplante Regelung als ein faktisches Verbot der nikotinhaltigen elektronischen Zigarette folgendermaßen: “Die Europäische Union möchte ihre Bürger offensichtlich zu Tode schützen.”

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