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14. November 2012 / 18:29 Uhr

Stöger sieht keine medizinischen Folgen von Verwandtenehen

Kein Problembewusstsein zeigt Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ), wenn es um nachweislich angeborene Defekte und daraus resultierende medizinische Behandlungen durch Verwandtenehen geht. Dies obwohl in der medizinischen Fachwelt darüber ausführlich diskutiert wird. Der sozialistische Gesundheitsminister weigert sich jedoch, eine Anfrage von FPÖ-Abgeordneten Mathias Venier inhaltlich zu beantworten, und flüchtet stattessen in allgemeine Bemerkungen. Dazu relativiert er die möglichen gesundheitlichen Folgen für Kinder aus Ehen unter Verwandten.

Stöger drückt sich um klare Antworten zum abgefragten Thema:

Zunächst ist allgemein anzumerken, dass der Begriff „nachweislich angeborener Defekt“ einer näheren Definition bzw. Erklärung bedürfte, ebenso ist der Ausdruck „medizinische Behandlung“ sehr weitreichend und wäre, um aussagekräftige Auswertungen vornehmen zu können, entsprechend einzugrenzen.

Keine Rückschlüsse auf Verwandtenehen?

Darüber hinaus lehnt Stöger jegliche Rückschlüsse von angeboren Missbildungen auf Verwandtenehen ab und beruft sich zu diesem Zweck auf eine Stellungnahme des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger, die er zum Zweck der Anfragebeantwortung in Auftrag gegeben hat. Wörtlich meint der Gesundheitsminister:

Selbst bei Vorliegen entsprechender elektronisch auswertbarer Daten könnte der Nachweis eines kausalen Zusammenhanges mit einer Ver­wandten­ehe nicht erbracht werden. Gemäß § 6 Ehegesetz ist die Eheschließung zwischen Blutsverwandten gerader Linie und zwischen voll- oder halbbürtigen Geschwistern unzulässig. Darüber hinaus sind Eheschließungen nicht verboten. Es besteht keine Verpflichtung zur Bekanntgabe und auch keine rechtliche Basis zur Erhebung bzw. Speicherung und Auswertung derartiger Daten.

Unabhängig davon weise ich aber darauf hin, dass selbst die Kenntnis der Anzahl an Minderjährigen mit angeborenen Missbildungen keine Rückschlüsse auf deren mögliche Ursachen erlaubt.

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