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13. November 2012 / 15:55 Uhr

Diskriminierung: Anwalt rät zu Klagen gegen Wiener Linien

Die Wiener Linien verlieren Prozess um Prozess. Erneut mussten sie den Gerichtssaal als Unterlegene verlassen, weil ein Mann, der wegen Altersdiskriminierung geklagt hatte, Recht bekam. Der Richter stimmte dem Kläger zu, der die unterschiedlichen Altersgrenzen bei Seniorenkarten (Frauen ab 60, Männer ab 65) als ungerecht beurteilte. Schon im Dezember 2010 hat der Verfassungsgerichtshof diese Art der Diskriminierung von Männern für gleichheitswidrig erklärt.

Das Bezirksgericht Innere Stadt gab dem Mann recht und mit dem Urteil vom 8. November 2012 wurde ihm der Betrag zugesprochen, den er mehr bezahlen musste als gleichaltrige Frauen (440 Euro), sowie die verlangte Entschädigung für die Diskriminierung in der Höhe von 1.500 Euro. Insgesamt müssen die Wiener Linien in diesem Fall laut Anwalt Helmut Graupner für Schadenersatz und Verfahrenskosten mehr als 3.000 Euro bezahlen. Graupner ist jedenfalls zuversichtlich, dass das Urteil auch im Falle einer Berufung halten wird. Denn erst im Juli bekam ein Mann rund 1.000 Euro Schadenersatz zugesprochen.

Zahlungen können nur bis zu drei Jahren rückgefordert werden

Auf die Wiener Linien könnten weitere Klagen zukommen. Doch die Uhr tickt. Denn erfolgte Zahlungen können nur bis zu drei Jahre rückgefordert werden. „Schadenersatz für die Diskriminierung kann bis zum 1. Jänner 2015 gefordert werden“, sagte Graupner gegenüber ORF.at. Er empfehle Betroffenen deshalb, „möglichst rasch Klage einzubringen“. Ebenfalls in ORF.at nahmen die Wiener Linien zu diesem Urteil Stellung. Laut Sprecher Dominik Gries sehe man die Angelegenheit gelassen. Er verwies auf andere Verfahren, in denen zu Gunsten der Wiener Linien entschieden worden sei. Allerdings „steht es jedem frei, die Wiener Linien zu klagen“, sagte Gries.

Regelung zu Jahresbeginn 2012 angeglichen

Seit 1. Jänner dieses Jahres stellt sich das Problem der Altersdiskriminierung bei den Seniorenkarten der Wiener Linien aber nicht mehr: Denn mit Jahresbeginn wurde die Regelung angeglichen, für Männer und Frauen gilt nun dasselbe Anspruchsalter. Die Möglichkeit zur Klage hätten auch Männer, die sich eine „ÖBB-Vorteilscard senior“ gekauft haben, so Graupner. Aber auch „andere Verkehrsunternehmen, die Männer und Frauen ungleich behandeln oder behandelt haben“, könnten laut dem Anwalt verklagt werden.

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