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18. November 2012 / 13:29 Uhr

Tomanek: “Entschädigungsrecht ist blanker Zynismus”

Im ersten Teil des Unzensuriert-Interviews nahm der renommierte Wiener Rechtsanwalt und Autor des Bundes  "Die Zwei-Klassen-Justiz", Werner Tomanek, zu den ungleichen Chancen für eine erfolgreiche Strafverteidigung Stellung. Die Basis der aktuellen Situation liegt aber vor allem auch in der Gesetzesflut und einer personellen Neustrukturierung der Strafrechtspflege in Österreich.

Wie haben sich das Bild, aber auch das Selbstverständnis von Richtern und Staatsanwälten seit Beginn Ihrer Laufbahn verändert? Ist die Sozialisation für den Richter- und Staatsanwaltsberuf heute eine andere, als vor 25 Jahre?
Tomanek: Heute leiden Richterschaft und Staatsanwaltschaft (StA) an den negativen Auswirkungen einer tiefgreifenden personellen Umstrukturierung. Heute ist es leider so, dass der Mittelbau in der Strafrechtspflege komplett fehlt. 200 neue Staatsanwälte wurden in den letzten Jahren neu aufgenommen, bedingt durch die Strafprozessordnungsnovelle. Die wurden alles frisch nach der Uni und einer kurzen Ausbildung zu Staatsanwälten bestellt. Früher war man jahrelang auf einem Bezirksgericht, dann Landesgericht usw. und hatte dann mit Mitte Dreißig als Richter einen ersten Vorsitz, und dann ging es erst in die StA. Dazu kommt die fehlende Kommunikationsebene als Problem. Früher war die Kommunikation zwischen allen Beteiligten einfacher, heute steht das alles unter Beobachtung und es wird Dienst nach Vorschrift gemacht. Das liegt an den internen Kontrollmechanismen, Stichwort: Büro für interne Angelegenheiten. Alles beschäftigt sich mit sich selbst, Polizei und StA ermitteln häufig gegeneinander, es herrschen Mistrauen und Gegnerschaft.

Gibt es das klassisch gekaufte Urteil in der österreichischen Strafrechtspflege?
Tomanek: Nein, gekaufte Urteile gibt es bei uns nicht, da gibt es keine Korruption. Das System aus Oberbehörden und Rechtsmitteln verhindert das. Da schauen viel zu viele in einen konkreten Fall hinein. Aber – und das nur als theoretische Arbeitshypothese – es gibt möglicherweise Strafrechtscausen, wo es in weiterer Folge gar keine Verfahren gibt. Möglicherweise werden diese im Vorfeld bereits bereinigt. Man hört gelegentlich davon.

Rechtsmaterien werden immer undurchschaubarer

Wie sehr schaden Justizpolitik und Anlassgesetzgebung der Rechtsfindung?
Tomanek:  Bis in die siebziger Jahre sind die Rechtsmaterien gewachsen, in den letzten Jahren haben sie sich potenziert. Es wird immer unüberschaubarer und daher umso diffiziler für den einzelnen. Auch hier ist es so: Wer im Vorfeld weniger investieren kann in Beratung, steht am Ende dümmer da.  Denn es ist in Österreich schon längst nicht mehr alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist. Die Verrechtlichung hat da oft negative Auswirkungen.

Was sagen Sie zum Thema Kunstfehler in der Justiz?
Tomanek: Das derzeit geltende Entschädigungsrecht ist blanker Zynismus. Ein Arzt steht bei einer Fehlleistung sofort vor dem Richter. Wenn bei der Strafrechtspflege ein Fehler passiert, gibt es keine Konsequenzen. Dabei haben etwa Kontoöffnungsbeschlüsse oder dergleichen für die Beschuldigten oft auf Jahre hinaus nachhaltig negative Folgen. Das wird vom Staat in keiner Weise anerkannt und berücksichtigt.

Was würden Sie ändern, wären Sie Justizminister?
Tomanek: Ambitionen auf den Posten des Justizministers habe ich nicht. Ich wollte vielmehr aufzeigen, welche Missstände es gibt, und der Bevölkerung sagen: Wenn etwas passiert, geh zum Profi. Denn ein Strafverfahren ist niemals eine Kleinigkeit.

Teil 1: Zweiklassenjustiz-Autor Tomanek: Staatsanwaltschaft ermittelt nicht objektiv

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