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3. November 2012 / 07:00 Uhr

Sextäter mit Fußfesseln außer Haus nicht überwachbar

Das Skandal-Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH), wonach ein fünffacher Vergewaltiger keinen einzigen Tag ins Gefängnis muss, sondern nur Fußfesseln bekommt, hat nun auch eine heftige Diskussion über die Fußfesseltechnik ausgelöst. Wie im Zuge dieses Falls nämlich bekannt wurde, sind die derzeitigen elektronischen Fußfesseln außer Haus nicht überwachbar. Außerdem ortet der Rechnungshof bei der Auftragsvergabe durch das Justizministerium Schönheitsfehler.

Derzeit können Fesselträger, wenn sie – etwa zum Arbeiten – außer Haus gehen, überhaupt nicht geortet werden. Nur in der Wohnung stellt der in das Gerät eingebaute Sender einen kontrollierbaren Kontakt zu einer Basisstation her. Laut Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) soll aber bald technisch aufgerüstet werden. Sextäter, kündigte sie an, sollen GPS-Fußfesseln bekommen. Doch bei der Lieferung der neuen Technik hat das Justizressort laut Presseberichten bisher auf eine Neuausschreibung verzichtet. Vor zwei Jahren, bei der Einführung der Fußfessel, erhielt die Firma Elmo-Tech den Zuschlag. Wie die Tageszeitung Die Presse berichtet, wurde wenige Tage danach bekannt, dass Elmo-Tech vom Konzern 3M (Managing Director Felix Thun-Hohenstein) gekauft worden war. Die Vergabesumme für drei Jahre Laufzeit inklusive der Möglichkeit einer zweijährigen Vertragsverlängerung habe 2,687.042,50 Euro betragen.

Wohin lenkte der Lenkungsausschuss die Vergabe?

Aufklärungsbedürftig ist – wie offenbar bei fast allen Großaufträgen in diesem Staat – die Vergabepraxis. Der Rechnungshof bemängelte jedenfalls Schönheitsfehler. Ein ominöser „Lenkungsausschuss“ sei in den gesamten Vergabeprozess eingebunden und entscheidungsbefugt gewesen. Dieser Ausschuss soll drei Sitzungen abgehalten haben. In welche Richtung „lenkte“ dieser Ausschuss, und wer gehörte ihm an? Dies war selbst für den Rechnungshof nicht feststellbar.

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