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30. Oktober 2012 / 23:03 Uhr

Polnische Katyn-Opfer sollen rehabilitiert werden

Bereits 22 Jahre dauern die Bemühungen polnischer Angehöriger der 21.000 Opfer des Massakers von Katyn, um Russland als Nachfolgestaat der Sowjetunion dazu zu zwingen, Ermittlungen zu dem während des Zweiten Weltkriegs begangenen Verbrechen wieder aufzunehmen. Nun will sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg erneut mit dem Massenmorden an polnischen Offizieren beschäftigen. Ein entsprechender Antrag wurde nun zugelassen. Unmittelbar vor dem Zusammenbruch der Sowjetunion 1990 hatte der damalige Staats- und Parteichef Michail Gorbatschow zugegeben, dass Stalin den Mordbefehl gegeben hatte. 

Sowjet-Sondereinheiten ermordeten die polnische Elite

Beim Massaker von Katyn ermordeten Sondereinheiten des sowjetischen Innenministeriums (NKWD) zwischen dem 3. April und 19. Mai 1940 allein 4400 polnische Offiziere in einem Wald bei Katyn unweit der russischen Stadt Smolensk. Neben diesem Massaker wurden in diesem Zeitraum 20.000 weitere polnische Offiziere, Polizisten, Intellektuelle und Zivilisten liquidiert. Nach dem Krieg schoben die Sowjets jahrzehntelang die Verantwortung auf das NS-Regime und die deutsche Wehrmacht. An dieser Geschichtsfälschung hielt man bis 1990 im gesamten Ostblock, aber auch in linken Historikerkreisen Deutschlands fest. Dies obwohl bereits 1952 ein US-Untersuchungsausschuss den NKWD als Tätergruppe feststellte.

Ab den neunziger Jahren starteten die Ermittlungen in Russland. Nach dem Tod vieler Verantwortungsträger kam das Verfahren 2004 allerdings zur Einstellung. Russland verhinderte jede weitere Untersuchung mit dem Argument, dass man erst 1998 die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert habe, die Vorfälle aber vor diesem Zeitpunkt stattgefunden hatten. Seit Anfang 2012 kommt in Straßburg allerdings wieder Bewegung in die Sache. Bereits am 16. April 2012 wurde Russland wegen „menschenunwürdiger Behandlung der Angehörigen“ und unzureichender Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof kritisiert. Nun ging der EGMR soweit, eine Fortsetzung der Verfahren anzuordnen. Die Hinterbliebenen der Opfer wollen die Rehabilitierung der Getöteten und somit die Wiederherstellung ihrer Ehre erreichen. Auf Russland könnte somit eine ganze Reihe von Klagen zukommen

Auch altösterreichische Vertriebenenverbände hoffen auf EGMR

Die geänderte Spruchpraxis des EGMR sorgt nun auch bei den altösterreichischen Vertriebenenverbänden für Optimismus. Gerhard Zeihsel, Bundesobmann der Sudetendeutschen Landsmannschaft in Österreich, zieht Parallelen zur Rechtssprechung in der Frage der Entschädigung von Opfern der Vertreibung und deren Nachkommen: „Mit ähnlichen Argumenten wurden in der Vergangenheit – gerade auch von der EU – Forderungen der Heimatvertriebenen abgeschossen! Daher ist die Trendwende in der Praxis des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes ein Lichtblick für die Zukunft.“

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