Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Foto: Bild:

27. September 2012 / 12:39 Uhr

Mohammed Video: Schutz der Weltreligionen mit zweierlei Maß?

Die auf rechtliche Fragen spezialisierte Legal Tribune hat in der Diskussion über ein Vorführungsverbot für das islamkritische Mohammed Video „The Innocence of Muslims“ neue Aspekte in der Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Religionsschutz aufgeworfen. Ausgangspunkt ist die Frage, ob Deutschland als Rechtsstaat die Vorführung des Mohammed-Videos untersagen könne. Bei ähnlichen Filmen, die sich gegen die christlichen Religionen gerichtet hatten, stand die Meinungsfreiheit immer im Vordergrund. Beim Islam werden vor allem wegen der öffentlichen Tumulte weltweit auch Argumente für ein öffentliches Aufführungsverbot gebracht.

Rechtsstaat tut sich schwer mit Meinungsfreiheit und Religionsschutz

Der deutsche Rechtsstaat tut sich offensichtlich schwer mit dem Spannungsverhältnis zwischen Meinungsfreiheit und Religionsschutz. Wegen Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit könnte man grundsätzlich gegen eine öffentliche Aufführung vorgehen, ein solches Aufführungsverbot etwa gegen das Mohammed-Video würde aber wiederum gegen eine ganze Reihe von Grundrechten verstoßen. Meinungs-, Film-, Kunst- und Versammlungsfreiheit wären gefährdet. Demgegenüber muss der Staat aber öffentliche Versammlungen verbieten bzw. auflösen, wenn konkrete Straftaten drohen. Ebenfalls könnte die Vorführung des Mohammed-Videos strafrechtlich als Beschimpfung von Bekenntnissen bzw. Religionsgesellschaften gewertet werden – aber wiederum ist hier die Meinungsfreiheit dem Religionsschutz gegenüberzustellen. Der Europäische Gerichtshof sieht die Meinungsfreiheit auch im Falle heftiger Geschmacklosigkeiten geschützt.

Leben des Brian erlaubt, Mohammed-Video verboten?

Der wohl auch als blasphemisch zu klassifizierende Monty-Python-Klassiker „Das Leben des Brian“ hatte keinerlei verwaltungs- und strafrechtliche Probleme aufgeworfen, während beim Mohammed-Video von vornherein nach dem Verbot gerufen wurde. Doch die „öffentlichen Verbote“ etwa gegen Kinoaufführungen des Videos greifen ohnehin zu kurz. Längst hat das Mohammed-Video den Weg über das Internet in die Wohnungen und Büros der deutschen Bürger gefunden. Und Google weigert sich, das Video auf YouTube zu sperren. Somit ist es weltweit, und daher auch in Deutschland weiterhin möglich, das Video zu sehen.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

17.

Apr

20:57 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen
Share via
Copy link