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9. September 2012 / 09:00 Uhr

Inseraten-Deal: Kanzler putzt sich an Beamten ab

Das Nachrichtenmagazin profil lässt in der Inseraten-Affäre, in der Kanzler Werner Faymann und sein Staatssekretär Josef Ostermayer, immer tiefer drinnen stecken, nicht locker. Jetzt deckte die Redaktion neue Details auf: Für die umstrittene Werbekampagne, die die ÖBB in der Kronen Zeitung schaltete, soll erst nachträglich ein schriftlicher „Kooperationsvertrag“ zwischen ÖBB und dem Verkehrsministerium verfasst worden sein. Fast schon schäbig: Gegenüber ORF.at schiebt Faymann die Schuld auf die Beamten.

Der Termin für den Kanzler und seinen Staatssekretär im parlamentarischen Untersuchungsausschuss rückt immer näher: Beide SPÖ-Politiker sollen zur sogenannten Inseraten-Affäre befragt werden. In ihrer Zeit als Verkehrsminister beziehungsweise als Kabinettchef sollen Faymann und Ostermayer Inserate für befreundete Boulevard-Medien besorgt haben. Auf ihren „Befehl“ mussten ÖBB und ASFINAG, so der Verdacht, Inserate in ausgesuchten Medien schalten. Das blieb nicht geheim, weshalb FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky 2011 Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien erstattete. Seitdem ermittelt diese wegen des Verdachts der Untreue.

Vertrag zur Werbekampagne wurde nachträglich geschlossen

Während Faymann und Ostermayer sich ständig als Unschuldslämmer präsentieren und alle Anschuldigungen zurückweisen, tauchen aber immer neue Details zu diesem Fall auf. So hat die Staatsanwaltschaft Wien die Aussagen des Kanzlers und des Staatssekretärs bei ihrer Einvernahme als „Schutzbehauptungen“ bezeichnet. Das heißt: Die beiden SPÖ-Politiker haben die Unwahrheit gesagt. Faymann und Ostermayer wissen freilich, dass sie das nach österreichischem Gesetz tun dürfen, weil sie von der Staatsanwaltschaft als Beschuldigte geführt werden. Bei Zeugen ist das anders, die dürfen nicht lügen. In der aktuellen Ausgabe legt das Nachrichtenmagazin profil nach und schreibt, dass es für die umstrittene Werbekampagne zwischen Kronen Zeitung und ÖBB einen nachträglich fixierten Vertrag gegeben haben soll. Das bestätigte auf Nachfrage auch der Rechnungshof. Profil zitiert aus einem Schreiben der Oberstaatsanwaltschaft an die ermittelnde Staatsanwaltschaft von Ende Juni 2012:

Diese nachträgliche Genehmigung erfolgte aus derzeit nicht nachvollziehbaren Gründen und wäre damit als taugliche Missbrauchshandlung im Sinne des Paragraf 153 Strafgesetzbuch (Untreue, Anm.) zu beurteilen.

Dass der Vertrag erst Monate nach Beginn der Kampagne unterzeichnet wurde, erklärte man im Kanzleramt nach zuerst ausweichenden und verwirrenden Antworten schließlich damit, dass durch die Inserate die Zahl der Anfragen stark gestiegen sei und erst dadurch der Bedarf entstanden sei. Zudem wurde betont, dass der Vertrag auf Beamtenebene abgeschlossen worden und „das Kabinett nicht eingebunden“ gewesen sei.

Das klingt nach schäbigem Abputzen auf die Mitarbeiter. Jetzt, wo die Luft für Faymann und Ostermayer  immer dünner wird, wollen sie ihr mutmaßlich schmutziges Geschäft, das sie aufgrund ihrer Machtposition und auf Kosten der Steuerzahler abwickeln konnten, offenbar noch kleinen Beamten in die Schuhe schieben. Für die beiden verdächtigen Politiker gilt die Unschuldsvermutung.

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