Nach dem Handelsgericht beschäftigt sich nun auch die Staatsanwaltschaft Wien mit der Privatstiftung von Gertrud Meschar, aus deren Vorstand der Dritte Nationalratspräsident Martin Graf (FPÖ) im Juli ausgeschieden ist. Gegen Graf wird wegen des Verdachts des Betrugs und der Untreue ermittelt, gegen die noch amtierenden Stiftungsvorstände nur wegen Untreue. Es gilt die Unschuldsvermutung. Auslöser waren ein Zeitungsartikel und sechs dazugekritzelte Worte.
Anonymes Denunziantentum fällt im Justizministerium auf fruchtbaren Boden. Dort nämlich ging der kopierte Artikel aus der Kleinen Zeitung ein und wurde dann offenbar an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Der anonyme Anzeiger beschränkte sich auf folgenden handschriftlichen Vermerk: „Erstatte Anzeige gegen Martin Graf! (Untreuehandlungen!)“ – siehe Faksimile. Grafs Anwalt Tassilo Wallentin bezeichnete die Vorwürfe als haltlos.
Für FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl ist mit freiem Auge erkennbar, dass es sich um eine politisch motivierte Aktion handle, die vom Sachstand völlig losgelöst ins Laufen gebracht wurde. "Die vom Handelsgericht angeforderte Stellungnahme des vom Gericht selbst bestellten Wirtschaftsprüfers entlastet Martin Graf in allen Punkten", erinnert Kickl und setzt nach: "Es war klar, dass die Jagdsaison pünktlich zum Ende der Parlamentsferien neu eröffnet wird.“
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