Gemeindebau-Mieter in Wien brauchen bis zu zwei Jahre keinen Zins zahlen, erst dann droht ihnen der Rausschmiss. Dass dies tatsächlich möglich ist, zeigt jetzt ein Fall im Bezirk Margareten. Dort fand man in der Wohnung eines Gemeindebaus die Leiche einer Frau, die vor zwei Jahren verstorben war. Nicht einmal die horrenden Mietrückstände konnten Wiener Wohnen dazu bewegen, schon früher Nachschau zu halten.
Mit diesem Vorwurf konfrontiert, sagte ein Sprecher von Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (SPÖ) gegenüber ORF.at, dass der Rechtsweg eingehalten werden müsse. „Die Frau wurde zwei Mal wegen Mietschulden gemahnt, nach der dritten Mahnung ohne Antwort der Mieterin wurde im Juni 2011 die Räumungsklage eingebracht. Dann liegt es am Bezirksgericht, diese Klage zu verfolgen und das dauert unterschiedlich lange“, zitiert ORF.at den Sprecher der städtischen Gemeindebauverwaltung Wiener Wohnen. Erst jetzt sei es möglich gewesen, die Wohnung zu betreten – und die Tote zu finden.
Auf die Idee, dass abgesehen von der Zahlungsmoral etwas nicht stimmen könnte, wenn sich der Mieter nicht meldet, kommt Wiener Wohnen freilich nicht. Genauso wenig interessiert es die Gemeindebediensteten offenbar, das Zeitlimit einer Delogierung zu überdenken. Schließlich bezahlt am Ende meist die Allgemeinheit jene Mietrückstände, die nach zwei Jahren auch von Lebenden kaum mehr eintreibbar sein werden.
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