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7. Juni 2012 / 09:00 Uhr

Wahrheit und Objektivität sind freien Medien zumutbar

Der Dritte Nationalpräsident Martin Graf hat versucht, im Wege einer einstweiligen Verfügung die Ausstrahlung jenes ORF-Berichts zu verhindern, der die Causa um die Gertrud Meschar Privatstiftung erstmals zum Thema machte. Für die Graf-Jäger in den Reihen der politischen Konkurrenten war dies ein Fressen: SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter warf Graf vor, gegen die Medienfreiheit in Österreich vorzugehen. Der Abgeordnete Karl Öllinger (Grüne) sagte, es sei ein plumper und dreister Versuch, die Medienfreiheit in Österreich einzuschränken.

Kommentar von Unzensurix

Haben sie mit ihren Aussagen gar Recht? Zu den Fakten: Der Anwalt Grafs reagierte auf eine Report-Sendungsankündigung, die per OTS ausgesendet wurde. Darin wurden laut Grafs Anwalt „unwahre, ehrenbeleidigende und kreditschädigende Behauptungen, eine alte Dame habe vor Jahren dem Kläger die Verwaltung ihres ganzen Vermögens anvertraut, und der Kläger habe eine Reihe seltsamer Geschäfte mit diesem Vermögen getätigt, welche den Ansprüchen einer Vorbildwirkung von Politikern bezüglich Sauberkeit in der Politik nicht gerecht werden dürften“, verbreitet.

Parallelen zum Fall "Ed Moschitz"

Dagegen wollte sich der Betroffene wehren. Wie es jedem anderen Bürger gesetzlich zusteht, der befürchten oder erkennen muss, dass ein Medium Falsches über ihn berichtet, das zu einer Kreditschädigung führen kann. Ist also die Medienfreiheit in Österreich in Gefahr, wenn sich Bürger gegen Berichte wehren, die ihrer Meinung nach unwahr sind? Wenn Kräuter und Öllinger das ernst meinen, bräuchten wir kein Mediengesetz mehr. Dann könnten die Zeitungen und Fernsehanstalten lustig drauf los schreiben und filmen, ohne Angst haben zu müssen, für Falschberichterstattungen zur Verantwortung gezogen zu werden. Denn eines ist sicher: Für die beiden Abgeordneten hört die Medienfreiheit mit Sicherheit spätestens dann auf, wenn sie selbst von übler Nachrede betroffen sind. Geht es aber gegen die FPÖ und im Speziellen gegen Martin Graf, ist Rot und Grün offenbar jedes Mittel recht, um den Blauen eins auszuwischen.

Parallelen zum Fall „Ed Moschitz“ drängen sich auf. Als die Justiz untersuchen wollte, ob der ORF-Redakteur Skinheads bei einer FPÖ-Veranstaltung zum Sieg-Heil-Gebrüll animiert hatte, um gegen die Freiheitlichen tendenziös und gegen jede journalistische Moral berichten zu können, gab es ein Riesentheater bei den meisten Journalisten, die am Gängelband der Machthaber hängen. Auch hier war plötzlich die Pressefreiheit in Gefahr. Nur weil die Justiz herausfinden wollte, ob Moschitz gegen das Gesetz verstoßen hat.

Pressefreiheit ist kein Schutzschild für miesen Journalismus

Die Pressefreiheit sollte allen ein Anliegen sein. Sie darf aber nicht als Schutzschild für miesen und menschenverachtenden, vor allem unwahren Kampagnen-Journalismus dienen. Der hat, wenn es gegen Freiheitliche geht, in diesem Land offenbar Narrenfreiheit.

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