Die Spatzen hatten es bereits von den Dächern gepfiffen: Die Staatsanwaltschaft wollte die Ermittlungen gegen Kanzler Werner Faymann und seinen Staatssekretär Josef Ostermayer einstellen. Die Oberstaatsanwaltschaft folgte der Sichtweise allerdings nicht zur Gänze und ordnete neue Ermittlungen an. Mit Hilfe eines Sachverständigen soll untersucht werden, ob durch 24 zweiseitige Einschaltungen der ÖBB in der Kronen Zeitung der Tatbestand der Untreue erfüllt ist. Falls ja, wären Faymann und Ostermayer Beitragstäter. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Foto: © Thomas Jantzen/SPÖ / flickr (CC BY-ND 2.0)
Die Oberstaatsanwaltschaft will klären lassen, ob den ÖBB aus den Inseraten ein die Kosten rechtfertigender Werbewert entstanden ist. Dies scheint fraglich, wurden in den Inseraten doch in erster Linie Missstände bei der Bundesbahn angeprangert. Faymann war es als damaligem Infrastrukturminister vorbehalten, den Bahnkunden eine Verbesserung der Situation zu versprechen. Falls die Inserate überhaupt zur Steigerung des ÖBB-Images beitragen konnten, dann wohl nur bei jenen Lesern, die Faymann und seine Versprechen für glaubwürdig hielten. Bei jenen Inseraten, auf denen kein Konterfei Faymanns vorhanden war, ging die Justiz hingegen davon aus, dass ein Werbewert gegeben sei.
Keine Ermittlungen zu ASFINAG-Inseraten
FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky, der die Justiz mit einer Sachverhaltsdarstellung auf die Spur der SPÖ-Politiker gebracht hatte, reagierte erfreut auf die neuerlichen Ermittlungen, zeigte sich zugleich aber enttäuscht, dass neue Fakten über die Inseraten-Praxis der ASFINAG nicht untersucht werden sollen. Unzensuriert.at hatte im März einen Aktenvermerk des seinerzeitigen ASFINAG-Kommunikationsleiters Marc Zimmermann veröffentlicht, in dem dieser die Vorstände auf Medienkooperationen hinwies, die das Ministerium auf Rechnung des Autobahnerhalters geschlossen hatte.
Meinungskauf verstößt gegen Demokratie-Regeln
Dass die Oberstaatsanwaltschaft in dieser Frage nicht ermitteln lassen will, dürfte damit zusammen hängen, dass der Vorwurf des Amtsmissbrauchs fallen gelassen wurde. Dieser hatte sich darauf begründet, dass Faymann und Ostermayer auf die Geschäftsentscheidungen der staatsnahen Betriebe ÖBB und ASFINAG Einfluss genommen haben sollen. Der Zweck dabei war wohl – mit Ausnahme der nun noch näher zu untersuchenden Krone-Inserate – nicht die direkte Werbung für Faymann, sondern die Einflussnahme auf die Medien, denen gegenüber der heutige Kanzler als Gönner dastehen wollte, wofür er sich möglicherweise positive Berichterstattung im Gegenzug erwartete.
Wenn die Staatsanwaltschaft diese Vorgehensweise nicht als Amtsmissbrauch qualifiziert, ist es nun umso mehr die Aufgabe des parlamentarischen Untersuchungsausschusses, diese Zusammenhänge und die politische Verantwortung von Faymann und Ostermayer herauszuarbeiten. Wer mit fremdem Geld versucht, sich die Medien gefügig zu machen, mag im strafrechtlichen Sinne kein Verbrechen begangen haben, verstößt jedoch auf alle Fälle gegen die grundlegenden Spielregeln der Demokratie.
Beide Regierungsparteien angepatzt – U-Ausschuss gefährdet?
Gerade an der Wirksamkeit des U-Ausschusses in dieser Frage zweifelt nun jedoch Harald Vilimsky. Er vermutet hinter der Ausweitung der Ermittlungen Einflussnahme aus der ÖVP oder dem von ihr geführten Justizministerium. Die Volkspartei versuche nun, Druck auf die SPÖ auszuüben und sie zu zwingen, im Untersuchungsausschuss nicht zu sehr in die Tiefe zu untersuchen.
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