Die EU hat Vorbereitungen in die Wege geleitet, ihre von der Polizei gesammelten Personendaten den israelischen Behörden zur Verfügung zu stellen. Diese Aktion wird "Kooperationsabkommen" genannt, darunter fällt neben der Offenlegung nahezu sämtlicher Datenbanken auch der Austausch von Verbindungsbeamten. Der Plan ist jedoch äußerst umstritten: Nicht nur Datenschützer kritisieren die Vorgehensweise der Europol bereits heftigst, die Kooperation mit Israel birgt auch völkerrechtliche Probleme.
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Die Europäische Kommission befürwortet den Fortschritt der Verhandlungen, auch die Gemeinsame Kontrollinstanz von Europol hat keine Bedenken mehr, nachdem das ausreichende Datenschutzniveaus Israels festgestellt wurde. Die Kontrollinstanz sieht selbst im Austausch sensibler personenbezogener Daten keine Probleme, da sich die im Austausch erhaltenen israelischen Justiz- und Polizeidaten in der Vergangenheit bereits als "hilfreich" erwiesen hätten. Kritiker behaupten jedoch, die israelischen Datenschutzgesetze liefen der Europol-Konvention zuwider.
Das Abkommen wäre zudem auch völkerrechtlich zweifelhaft: Ein Hauptquartier der israelischen Polizei, mit der das Abkommen geschlossen werden soll, befindet sich in Ost-Jerusalem – einem Stadtteil, der eigentlich den Palästinensern zusteht. Durch den Vertragsabschluss würde die Europäische Union die völkerrechtswidrige Siedlungspolitik Israels akzeptieren und somit internationale Verträge verletzen.