Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Foto: Bild:

24. April 2012 / 23:53 Uhr

Oberlandesgericht bestätigt: Unzensuriert.at schrieb die Wahrheit

 Unzensuriert.at nahm im Vorjahr die "Skandale der Republik" genauer unter die Lupe und stimmte damit auf den aktuellen Korruptions-Untersuchungsausschuss ein. Mehr als 40 Artikel entstanden über Vergeudung von Staatsgeld, Bestechung, Steuerbetrug, Waffenhandel und andere Malversationen seit dem Anbeginn der Zweiten Republik. Bei den Artikeln handelte es sich durchwegs um Aufarbeitungen anhand der historischen Quellen. Allen beschriebenen Causen ist gemein, dass sie in ihrer Zeit für gehöriges mediales Aufsehen gesorgt haben und die handelnden Personen damit naturgemäß im öffentlichen Interesse gestanden sind. Dennoch versuchte einer der Protagonisten, sich an Unzensuriert.at schadlos zu halten, und begehrte nach dem Mediengesetz eine Entschädigung wegen angeblicher übler Nachrede.

Es handelt sich dabei um Lukas Stuhlpfarrer, einst Chef der Firma Euroteam, deretwegen im Parlament ein eigener Untersuchungsausschuss tätig war. Wir haben die Affäre unter dem Titel „Euroteam: Fördermillionen für Lehrlingsoffensive versichert“ zusammengefasst. Dieser Artikel veranlasste Stuhlpfarrer, ein medienrechtliches Verfahren gegen Unzensuriert.at vor dem Landesgericht für Strafsachen in Wien anzustrengen.

Stuhlpfarrer sah den Tatbestand der üblen Nachrede verwirklicht, blitzte damit allerdings ab. Auch seiner Beschwerde gegen die Verfahrenseinstellung war kein Erfolg beschieden. Das Oberlandesgericht Wien bestätigte die Erstinstanz und fasste zusammen, warum unser Medium nicht zu verurteilen sei. Was wir schrieben, war nämlich die Wahrheit. Wörtlich stellt das Oberlandesgericht fest:

Zusammengefasst lässt sich ausführen, dass sohin durch die Berichterstattung zwar der objektive Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt wurde, indem der Verdacht des bewussten Förderungsmissbrauchs gegenüber dem Antragsteller erhoben wurde, dass jedoch der dazu kongruente […] Wahrheitsbeweis gelungen ist, da die Verdachtsmomente, die eine derartige Schlussfolgerung zulassen, zutreffend und nicht tendenziös verzerrt wiedergegeben wurden. Es liegt sohin gegenständlich der Strafausschlussgrund der Wahrheit vor […].

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

28.

Mrz

10:59 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Wenn Sie dieses Youtube-Video sehen möchten, müssen Sie die externen YouTube-cookies akzeptieren.

YouTube Datenschutzerklärung

Share via
Copy link