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15. Oktober 2011 / 10:22 Uhr

Widerstand gegen das Terrorgesetz

Es war ein großer Erfolg, dass die Verhandlungen über das Terrorgesetz vor rund einem Jahr unterbrochen wurden und man sich einsichtig zeigte, die Verschärfung des Verhetzungs-Paragraphen noch einmal zu überdenken. Was damals geplant war, stand im krassen Gegensatz zum Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Mit diesen Befürchtungen standen wie Freiheitlichen nicht allein. Fast alle Organisationen äußerten sich im Begutachtungsprozess negativ. Doch die nun vorgelegten Korrekturen sind nur oberflächlich.

Kommentar von Martin Graf

Zwei Jahre Gefängnis drohen nun jedem, der „zu Gewalt oder zu einer sonstigen feindseligen Handlung […] auffordert oder aufreizt“, was das Gesetz noch unklarer macht. Was ist eine feindselige Handlung, die sich nicht in Gewalt niederschlägt? Wann hat man dazu aufgereizt? Noch dicker kommt es im zweiten Absatz, mit dem jeder bis zu zwei Jahre eingekerkert werden kann, der „öffentlich gegen eine der im Absatz 1 bezeichneten Gruppen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen der Zugehörigkeit zu dieser Gruppe hetzt oder eine solche Gruppe in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen versucht.“ Der renommierte Journalist Andreas Unterberger ist wohl nicht der einzige, der sich weiterhin das Recht herausnehmen möchte, Kommunisten, Nazis oder Islamisten wegen ihrer Weltanschauung verächtlich zu machen. Auf den Schutz vor derlei Angriffen könnten sich künftig auch Angehörige obskurer Religionsgemeinschaften berufen, etwa Teufelsanbeter oder religiös motivierte Polygamisten, die wohl – wie möglicherweise auch Pädophile? –als eine nach dem Kriterium der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe unter dem Schutz des Gesetzes stünden.

JA zur Meinungsfreiheit - NEIN zum Terrorgesetz

All diese Einwände haben die Regierungsparteien samt Grünen nicht abgehalten, das Gesetz durch den Justizausschuss zu tragen. Dennoch laufen vor der für nächste Woche geplanten Beschlussfassung im Nationalrat weiterhin Verhandlungen. Öffentlicher Druck tut not, um die Abgeordneten von ihrem geplanten Anschlag auf die Meinungsfreiheit abzubringen. Auf www.terrorgesetz.at können Befürworter der Grundrechte eine Petition unterzeichnen.

Die beliebte Ausrede, die EU habe es so vorgeschrieben, zieht übrigens nicht. Im zugrunde liegenden Ratsbeschluss heißt es wörtlich: „Dieser Rahmenbeschluss verpflichtet die Mitgliedstaaten nicht dazu, Maßnahmen zu ergreifen, die im Widerspruch zu Grundprinzipien stehen, die sich aus Verfassungsüberlieferungen ergeben und die Vereinigungsfreiheit und die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit und die Freiheit der Meinungsäußerung in anderen Medien, betreffen."

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