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6. Oktober 2011 / 05:48 Uhr

Terrorgesetz: Kampf um Meinungsfreiheit geht weiter

Andreas UnterbergerFast ein Jahr lang war Ruhe. Doch jetzt haben die Regierungsparteien das Terrorismus-Präventionsgesetz wieder aus der Schublade geholt und gestern gegen alle Widerstände durch den Justizausschuss des Nationalrats gepeitscht. Terrorismus-Prävention ist der Aufhänger, in Wahrheit ist es ein Terrorgesetz gegen die eigenen Bürger, denen die Meinungsfreiheit in weiten Bereichen genommen wird. Unzensuriert.at hat seit Beginn der Diskussion über diese Umsetzung einer EU-Richtlinie klar Stellung zugunsten der Grundrechte bezogen und die Petition „JA zur Meinungsfreiheit – NEIN zum Terrorgesetzt“ gestartet, die nun wieder aktueller ist, denn je.

JA zur Meinungsfreiheit - NEIN zum Terrorgesetz

Die Nachdenkpause seit Anfang Dezember 2010 hat nicht viel gebracht. Der Gesetzesentwurf, der nun den Ausschuss passiert hat und demnächst im Plenum des Nationalrats abgestimmt werden soll, ist sogar noch ein wenig stärker gegen das Volk gerichtet als zuvor. Dabei waren bereits in der Begutachtungsphase im Jahr 2010 vernichtende Stellungnahmen eingegangen, etwa vom Oberlandesgericht Graz, vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, aber auch vom Journalistenclub. Dennoch heißt es in der nun vorliegenden Fassung im § 283 (Verhetzung) weiterhin:

(1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt oder zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine Kirchen oder Religionsgemeinschaft oder eine anderen nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen und ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe hetzt oder eine solche Gruppe in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.

Andreas Unterberger

Andreas Unterberger

Journalist ANdreas Unterberger kämpft entschlossen für Meinungsfreiheit.
Foto: © Parlamentsdirektion/Bildagentur Zolles/Hagen, Leo

Heftige Kritik am Gesetz kam im Justizausschuss von den Freiheitlichen. Justizsprecher Peter Fichtenbauer sprach vom „Ende der Meinungsfreiheit“ und bezeichnete das Vorhaben in einer Aussendung als „Eselstritt gegen die Grundrechte“. Letztlich bestehe die Gefahr, wenn nicht gar bei manchen die Absicht, mit dem Gesetz nicht jene zu treffen, die Terrorismus gutheißen und fördern wollen, sondern jene, die berechtigte Kritik an Missständen äußern, sofern diese Missstände ihren Ursprung in einer der durch das Gesetz definierten Gruppen von Menschen haben.

Entschlossen gegen das Terrorgesetz tritt auch der renommierte Journalist Andreas Unterberger auf, der den besonderen Schutz mancher Gruppen von Menschen kritisiert: „Selbstverständlich soll es strafrechtlich verboten sein, dass man gegen irgendjemanden zur Gewalt oder zu einer – konkretisierten – Liste an böswilligen Taten aufruft. Das könnte man mit einem kurzen Satz. Aber diese Zweiklassen-Gesetzgebung ist ein Skandal.“

Gummiparagraphen als Kennzeichein einer Diktatur

Für Unterberger sind Gummiparagraphen wie jener zur Verhetzung Kennzeichen einer Diktatur. Durch die schwammige Formulierung sei es nun nicht mehr möglich, Kritik an bestimmten Gruppen zu üben bzw. ihre Weltanschauung verächtlich zu machen, wie etwa Kommunisten, Nazis oder Islamisten. „Ich habe das mein ganzes journalistisches Leben lang gemacht und werde es auch mit Sicherheit weiter machen. Für mich ist das sogar eine der obersten Pflichten meiner ethischen Orientierung“, stellt Unterberger fest.

Bereits einmal ist der Beschluss des Terrorgesetzes durch gemeinsamen Druck aus zahlreichen gesellschaftlichen Gruppen verhindert worden. Auch diesmal besteht noch die Chance, die Regierungsparteien zu stoppen, die – wie Fichtenbauer es formuliert – „wieder einmal jede Rahmenvorgabe der EU umsetzen, und sei sie auch noch so fragwürdig und in diesem Fall sogar gefährlich für unsere Gesellschaft und ihre Grundwerte.“

Unterstützen Sie daher die Petition gegen das Terrorgesetz auf www.terrorgesetz.at

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