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10. Juli 2011 / 08:43 Uhr

Findet sich kein Erbe, kassiert der Staat

FriedhofIn ihren Budgetnöten denkt die Bundesregierung laut über die Wiedereinführung der Erbschaftssteuer nach. Wie die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage zeigt, ist der größte Erbe der Staat allerdings selbst. Stirbt ein Österreicher und findet sich kein gesetzlicher Erbe, fällt das Vermögen des Verstorbenen der Republik zu und wird dem Budget einverleibt.

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Der Staat erbte seit 2001 828 Mal
Foto: Effi Schweizer/Wikimedia

Denn in allen solchen Fällen kommt das Heimfallrecht zur Anwendung, das dem Staat den Anspruch auf das Erbe verbrieft. Ein solcher Erbfall trat im Laufe der letzten zehn Jahre immerhin 828 Mal ein. Bis es soweit ist, wird allerdings vorerst ein langwieriges Prozedere in Gang gesetzt. Meldet niemand Ansprüche auf ein Erbe an, tritt zunächst ein Notar in Aktion, der nach etwaigen Erbberechtigen sucht. Weiters verwaltet ein Verlassenschaftskurator den Nachlass und versucht ebenfalls Erben zu finden. Derartige Nachforschungen haben schon so manche Familie zusammen geführt. Sind jedoch alle Bemühungen vergeblich, wird die Finanzprokuratur der Republik darüber informiert, die dann den Antrag auf das Erbe stellen kann.

Doch nicht immer kann sich die Republik des Erbes sicher sein, denn auch im Nachhinein können sich Erben melden und das Vermögen beanspruchen. Aus gut unterrichteter Quelle wird berichtet, dass solche Fälle für besonderen Unmut der Behörde sorgen und der jeweilige Notar für seine vermeintlich ungenügende Recherche gerügt wird. In diesem Zusammenhang hat das "Büro für Genealogie" ein lukratives Geschäftsmodell entwickelt, das sich auf Erbensuche spezialisiert und dem Staat schon so manches lukrative Erbe wieder abgejagt hat. 

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