Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Foto: Bild:

7. Juli 2011 / 11:28 Uhr

Die “Rettungsgasse” kann Leben retten

Der Nationalrat hat mit der 24. Novelle der Straßenverkehrsordnung einstimmig die Einführung der sogenannten "Rettungsgasse" beschlossen. Die neue gesetzliche Bestimmung geht auf eine Initiative von Feuerwehr und Rotem Kreuz zurück, welche eine Petition an den Nationalrat formulierten. Ab 1. Jänner 2012 sind somit Verkehrsteilnehmer verpflichtet, auf Autobahnen bei Stocken des Verkehrs eine Gasse zu bilden, um Einsatzfahrzeugen die freie Durchfahrt zu ermöglichen.

rettungsgasse

rettungsgasse

Bildung einer "Rettungsgasse" ist nun Pflicht.
Foto: LosHawlos / Wikimedia

Auf  zweispurigen Autobahnen ist künftig verpflichtend  in der Mitte der Fahrbahn eine Gasse zu bilden, auf 3- oder 4-spurigen  Straßenabschnitten muss diese Gasse zwischen dem äußerst linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen geöffnet werden. 

Bisher konnten Einsatzfahrzeuge oft nur verspätet am Unfallort eintreffen, da ein weiterkommen im Stau nur schwer möglich war und selbst der Pannestreifen oft blockiert war. Die Bildung einer Rettungsgasse ermöglicht nun ein möglichst rasches Eintreffen von Einsatzfahrzeugen. Erfahrungen aus Deutschland zeigen, dass damit Rettungskräfte um bis zu vier Minuten früher eintreffen können. Dies erhöht die Überlebenschancen schwer Verunfallter um bis zu 40 Prozent. Nach den guten Erfahrungen mit dieser Maßnahme in den Nachbarländern  Deutschland, Schweiz, Tschechien und Slowenien wird die Rettungsgasse ab 2012 nun auch auf Österreichs Autobahnen gelebte Praxis sein. 

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

19.

Apr

14:48 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen
Share via
Copy link