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9. März 2011 / 11:06 Uhr

Ein behindertes Kind ist kein Schadensfall

Dagmar Belakowitsch-JeneweinDie frühere Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat hat die eugenische Indikation in Ihrer derzeitigen Form als „Schande für Österreich“ bezeichnet. Lebensfähige Kinder dürfen bis zur Geburt straffrei abgetrieben werden, wenn eine schwere Behinderung zu erwarten ist. Dieses Gesetz ist nicht nur moralisch verwerflich, es geht auch eindeutig an den Bedürfnissen der werdenden Mütter vorbei, die monatelang eine Beziehung zu Ihrem Baby aufgebaut haben, Freude und Ängste erlebt haben und schließlich, kurz bevor sie den ersten Schrei Ihres Kindes hören durften, dieses töten.

Gastkommentar von Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Gesundheitssprecherin der FPÖ

Dagmar Belakowitsch-Jenewein

Dagmar Belakowitsch-Jenewein

Was diese Frauen durchmachen, ist wohl kaum vorstellbar. Jede Mutter wird bestätigen, wie einschneidend die erste Kindsbewegung ist, wie die Beziehung zum Ungeborenen täglich inniger wird. Die Gewissheit, ein schwer krankes, möglicherweise nicht lebensfähiges oder behindertes Kind zu bekommen, lässt viele Mütter verzweifeln. Dass dann manche Menschen aus reiner Geschäftsgier nur den Weg zur Abtreibung aufzeigen, erleichtert die Situation für die Betroffenen nicht, sondern setzt sie zusätzlich unter Druck. Ein Druck, den diese Herrschaften auch über die Medien aufzubauen versuchen, wie die intensive Pressearbeit des umstrittenen pro:woman-Abtreibungsambulatoriums beweist.

So wichtig und wertvoll die pränatalen Untersuchungen auch sind, so notwendig wäre eine Aufklärung über alle Möglichkeiten und Risiken der Eltern vor deren Durchführung. Denn die Mehrheit der Eltern weiß nicht, was auf sie zukommen kann und wie sie mit einer schlechten Diagnose umgehen soll. Viele fallen in ein tiefes Loch, das dann von tüchtigen Geschäftsleuten ausgenützt wird. Entschließen sich Eltern zu dem schweren Schritt, ihr Kind nicht auf die Welt zu bringen, werden sie vielleicht ihr restliches Leben an der Richtigkeit ihrer Entscheidung zweifeln. Töten Sie ein lebensfähiges Kind, so ist die psychische Belastung ungleich höher.

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Behinderte Kinder und behinderte Menschen als Schadensfall anzusehen, wie dies nach der derzeitigen österreichischen Gesetzeslage in Österreich geschieht, ist vollkommen inakzeptabel. Die betroffenen Kinder wurden in ihrer gesamten Existenz als Schadensfall anerkannt. Dies ist moralisch untragbar und ein Auswuchs einer verrohten und gleichgültigen Spaßgesellschaft, in der kein Platz für das „Anders-Sein“ bleibt. Daher muss das Schadensrechtsgesetz in seiner Gesamtheit überdacht und neu geregelt werden, im Sinne der betroffenen Eltern und deren Kinder.

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