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14. November 2010 / 14:43 Uhr

Toastbrot als Gefahr für trockene Alkoholiker und Kinder

Das Toastbrot der Marke "Korngold" – erhältlich beim Lebensmitteldiscounter Hofer – wird damit beworben, frei von Konservierungsmitteln zu sein. Wie eine Untersuchung des Vereins für Konsumenteninformation ergab, ist das nur die halbe Wahrheit. Anstatt Emulgatoren enthält das Brot harten Alkohol, nämlich "Weingeist zur längeren Haltbarkeit". Durch Beigabe von hochprozentigem Alkohol soll eine keimabtötende Atmosphäre erzeugt werden. Weingeist gilt aus rechtlicher Sicht jedoch nicht als Emulgator bzw. "Zusatzstoff", sondern als eine Lebensmittelzutat.

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Für ehemals Alkoholkranke und auch für Kinder birgt dies erhebliche Risiken. Studien zeigen, dass Kinder, die häufig alkoholhaltige Lebensmittel konsumieren, eine geringere Hemmschwelle haben, später Alkohol zu sich zu nehmen. Für ehemals Alkoholkranke kann im Fall des Verzehrs die Gefahr der Rückfälligkeit bestehen.

Grüner Landesrat Anschober bleibt untätig

Auf Anfrage einer besorgten Konsumentin, antwortete der zuständige Mitarbeiter der Direktion für Soziales und Gesundheit der oberösterreichischen Landesregierung kurz, aber unrichtig: "Diese Atmosphäre dient dazu Keime und Schimmelpilzsporen abzutöten und so die längere Haltbarkeit zu ermöglichen. Von einem alkoholhaltigen Produkt kann jedoch auf Grund der raschen Verdunstung des hochprozentigen Alkohols nicht gesprochen werden. Daher besteht keine Gefahr für Alkoholiker und Kinder." Selbst wenn das Toastbrot mehr als zweieinhalb Stunden im Toaster schmort, bleibt ein Rest von etwa fünf Prozent der ursprünglich enthaltenen Alkoholmenge enthalten. Die Firma Spitz, der Erzeuger des fragwürdigen Produktes gab an, dass der Teig sehr wohl alkoholhaltig ist.

Landesrat Rudi Anschober, Die GünenDer zuständige Landesrat Rudi Anschober (Bild) glänzt durch Untätigkeit und schrieb in einem diesbezüglichen Antwortmail folgendes: "Gerade kürzlich habe ich einen Artikel gelesen, in dem ein ähnliches Beispiel behandelt wurde. Darin ging es um einen in großen Mengen vertriebenen Kuchen, der vor allem von Kindern gegessen wird. Bei diesem Kuchen kann man den Alkohol angeblich deutlich herausschmecken." Warum hat Landesrat Anschober dann bis jetzt noch nichts gegen promille-schwangerte Lebensmittel unternommen?

Eine im Bundesministerium für Gesundheit angestellte Ernährungswissenschaftlerin gab sich in einem Schreiben an die bereits erwähnte Konsumentin verwundert über die Untätigkeit des Landesrates und verwies Ihrerseits auf zentralistische EU-Regelungen. Diesen zufolge ist es nur dann möglich, etwa die Anbringung eines Warnhinweises zu verfügen, wenn gesundheitsgefährdende Wirkungen für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe erwiesen sind. Diese schädlichen Einflüsse werden von manchen Experten bestritten, auch wenn Studien bzw. Zahlen das Gegenteil belegen.

Foto: Land Oberösterreich

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