Im Verfassungsausschuss des Europäischen Parlaments, dem der Verfasser dieser Zeilen angehört, werden derzeit die juristischen Weichen für die geplante europäische Bürgerinitiative gestellt. Diese wurde im Vertrag von Lissabon verankert und soll nach dem Willen der Erfinder die direktdemokratische Komponente der EU stärken und die Bevölkerung in den Gesetzgebungsprozess einbinden. Dies wäre grundsätzlich durchaus zu begrüßen. Aber ist dem wirklich so?
Kommentar von Andreas Mölzer, Mitglied des Europäischen Parlaments
Bei genauerer Betrachtung des Kommissionvorschlags wird sehr schnell klar, dass es sich hier wieder einmal um eine hohle Phrase, man könnte auch sagen um einen Trick des EU-Establishments handelt. Denn selbst wenn es sich um eine erfolgreiche Bürgerinitiative handelt, ist die Kommission nicht verpflichtet den zugrundeliegenden Vorschlag aufzugreifen und einen entsprechenden EU-Rechtsakt auszuarbeiten, der dann in der Folge dem Parlament und dem Rat vorzulegen ist.
Dabei spricht man von einer erfolgreichen Initiative erst dann, wenn es den Organisatoren gelungen ist, quer durch Europa über 1 Million Unterschriften für ihr Begehren zu sammeln. Dies ist angesichts der bürokratischen Hürden – zwecks Vermeidung von doppelten Unterschriften und dergleichen – eine nicht zu unterschätzende Größe. Aus diesem Grund habe ich im Ausschuss einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht, der ein verpflichtendes Tätigwerden der Kommission sicherstellen soll. Alles andere wäre eine Verhöhnung der Bürger.
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Die Kommission möchte zudem bereits am Beginn einer solchen Bürgerinitiative, während des Registrierungsprozesses, ein Verfahren vorschalten, in dem unter anderem überprüft werden soll, ob das geplante Begehren mit den Werten der EU vereinbar sei. Hinter all diesen Worthülsen verbirgt sich natürlich die Idee der Eurokraten politisch nicht opportune Initiativen abzulehnen bzw. nicht zuzulassen. Ich habe daher eine ausschließliche Beurteilung nach sachlichen und rechtlichen Kriterien gefordert. Etwa, ob der Inhalt einer Bürgerinitiative auch in den Kompetenzbereich der Kommission fällt.
Die endgültige Ausgestaltung der Regeln wird schließlich ein weiterer Gradmesser für die EU sein, ob sie tatsächlich eine Demokratisierung ihres Entscheidungsprozesses einleitet oder mit Taschenspielertricks die demokratiepolitische Fassade weiterhin aufrechterhalten möchte. Wenn man die Bürger jedenfalls zu einer Mitarbeit anregt und auffordert und ihre Anliegen und Wünsche dann nicht ernst nimmt, wird dies zu einer weiteren Frustration und Ablehnung der EU durch die Bürger führen.
Andreas Mölzer schreibt regelmäßig in der Wochenzeitung "Zur Zeit".
Foto auf der Startseite: Rolf van Melis / Pixelio.de