Wenn am 5. November das Urteil gegen den niederländischen Politiker Geert Wilders gesprochen wird, könnte es überraschend positiv für den Angeklagten ausfallen. Die beiden Staatsanwälte Birgit van Roessel und Paul Vellemann haben am Freitag unerwartet Freispruch in allen fünf Anklagepunkten gefordert. Wilders Äußerungen über den Islam und den Koran könnten nicht als Anstachelung zum Hass gegen Muslime betrachtet werden, so die Ankläger.
In dem Plädoyer vor dem Amsterdamer Bezirksgericht heißt es weiter: Sein Aufruf zum Verbot des Koran könne zwar diskriminierend sein, da er das Verbot im Rahmen eines demokratischen Prozesses erreichen wolle, sei dies jedoch zulässig. Der Vergleich des Korans mit Hitlers Werk "Mein Kampf" sei grobschlächtig, aber nicht strafbar. Der Aufruf zu Hass könne bei manchen Äußerungen gegeben sein, aber nur, wenn man diese aus dem Kontext löse. Wenn man diese Stellungnahmen im Zusammenhang wahrnehme, ergebe sich, dass sich Wilders gegen den wachsenden Einfluss des Islam stelle, nicht jedoch gegen die Muslime als solche.
Zu dem Fazit kamen die Staatsanwälte nach dem Studium mehrerer Interviews und Artikel des Parlamentsabgeordneten sowie seines islamkritischen Kurzfilms „Fitna“, in dem Bilder von Opfern terroristischer Anschläge mit Koranversen kombiniert werden. Bereits am Dienstag wurde der Anklagepunkt „Beleidigung von Muslimen“ von der Staatsanwaltschaft fallengelassen, da sich die Äußerungen des PVV-Chefs nicht direkt gegen Muslime als ganze Bevölkerungsgruppe gerichtet hatten.
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Wilders begrüßte die Kehrtwende außerhalb des Gerichtssaals mit den Worten: „Ich diskriminiere nicht, ich verbreite keinen Hass. Alles, was ich tue und auch weiterhin tun werde, ist, die Wahrheit auszusprechen.“
Foto: Sebastiaan ter Burg
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