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8. März 2010 / 19:26 Uhr

Kurz arbeiten, lang abkassieren: EuGH machts s möglich

Der Europäische Gerichtshof hat die Aufgabe, europäisches Recht zu sprechen – dieses stimmt oftmals kaum mit den Interessen der Mitgliedsländer überein. Ein bizarrer Rechtsstreit hat nun in Großbritannien einen noch viel bizarreren Ausgang gefunden, der als Grundstein für eine finanzielle Katastrophe dienen könnte.

Eine 34-jährige Somalierin hat das Recht auf eine Wohnstätte und soziale Unterstützung zugesprochen bekommen, obwohl sie nicht einmal rechtmäßig in Großbritannien lebt. Der Grund: Ihr Ehemann, der nach Ablauf der Sozialhilfe aus England verschwunden ist, ist dänischer Staatsbürger und hat kurz in England gearbeitet.

Mohamed Yusuf und seine Frau Nimco Hassan Ibrahim zogen vor 7 Jahren von Dänemark nach Großbritannien. Nachdem er 8 Monate lang als Busfahrer gearbeitet hatte, begann er, Sozialhilfe zu beziehen. Im März 2004 wurde diese eingestellt, woraufhin er das Land verließ. Mit seiner Abreise endet auch das Aufenthaltsrecht für Ibrahim – nichtsdestotrotz bleibt sie dort und hat nun, obwohl sie nicht arbeitet, durch verschiedenste Formen der Kinderbeihilfe 1000 Pfund Monatlich zur Verfügung. Durch die ständige Ausweisungsdrohung sei sie "psychisch krank" geworden, außerdem reiche ihre Wohnung für ihre 4 Kinder nicht aus – nun bekommt sie aus der Staatskassa ein Haus zur Verfügung gestellt.

"Ein Elternteil, der die elterliche Sorge für ein Kind eines Wanderarbeitnehmers wahrnimmt, das im Aufnahmemitgliedstaat seine Ausbildung fortsetzt, hat ein Recht auf Aufenthalt in diesem Staat." Dieses Urteil ist der Anbeginn einer neuen Weise, sein Leben in der Europäischen Union zu führen. Jeder EU-Bürger, der in einem anderen EU-Land gearbeitet hat, kann nun das Recht auf Sozialleistungen und -unterkünfte einklagen. Aufenthaltsbewilligungen werden damit, wie das Urteil bewiesen hat, hinfällig – und auch die Möglichkeiten, mit denen ein Staat seine Sozialleistungen souverän regeln kann, wurden durch den EuGH ausgehebelt. Einmal mehr zeigt die EU, dass Souveränität ihrer Mitgliedsstaaten in jeglicher Form nicht in ihrem Interessensgebiet liegt. Wohin die Entwicklung führen soll, ist nicht zu sagen, jedoch verheißt der verantwortungslose Umgang mit den Sozialkassen der Staaten nichts Gutes.

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