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11. Dezember 2009 / 08:35 Uhr

“Homo-Ehe” durch die Hintertür eingeführt

Homosexuelle können ab 1. Jänner 2010 ihre gleichgeschlechtliche Beziehung bei der Bezirksverwaltungsbehörde amtlich machen. Das entsprechende Gesetz (Eingetragene Partnerschaft-Gesetz – EPG) wurde in der Nationalratssitzung vom 10. Dezember mit einer Stimmenmehrheit der Regierungsparteien beschlossen. Von den Oppositionsparteien kam weitestgehend Ablehnung zur “Light”-Variante der Homo-Ehe – allerdings aus nterschiedlichen Gründen.

Zwei Grün-Abgeordnete stimmten symbolisch für das Gesetz, obwohl der Fraktion die 45 Unterschiede zur Ehe nicht gerecht erschienen. Auch innerhalb des BZÖ gab es Meinungsdifferenzen. Der überwiegende Flügel votierte dagegen, lediglich Peter Westenthaler, Kurt List und Gerald Grosz, setzten nach eigenen Angaben einen “Schritt in Richtung der Normalität realer Lebensformen im 21. Jahrhundert”. Ewald Stadler, der im Ausschuss noch groß über dieses Gesetz gewettert hatte, schwänzte die Debatte und Abstimmung.

Erwartungsgemäß abgelehnt wurde das Partnerschaftsgesetz vollinhaltlich von den Freiheitlichen. Klubobmann Heinz-Christian Strache stellte zu Beginn seiner Rede fest, dass ein fatales gesellschaftspolitisches Signal gegeben werde. Bei der Homo-Ehe handle es sich nämlich um eine eheähnliche Privilegierung gegenüber anderen Formen des nicht-ehelichen Zusammenlebens. Während die Privilegierung der Ehe zwischen Mann und Frau eine logische Folge aus dem zukünftigen Nutzen des Staates sei, tragen hedonistische Beziehungen nichts zum Bestand unseres Gemeinwesens bei. Deshalb gebe es keine sachliche Rechtfertigung für die Privilegierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. “Gleiches soll gleich, Ungleiches ungleich behandelt werden”, so Strache.

Zwar wird im EPG nicht auf das Eherecht verwiesen, sondern werden die entsprechenden zivilrechtlichen Regelungen über Rechte und Pflichten der Partner in einem eigenen Sondergesetz zusammengeführt. Dennoch entsprechen die Wirkungen einer eingetragenen Partnerschaft im Wesentlichen den Rechten und Pflichten verheirateter Personen – was im Widerspruch zum Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch steht. Der Begriff der Ehe wird dort so definiert, dass zwei Personen verschiedenen Geschlechts ihren Willen erklären würden, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen und sich gegenseitigen Beistand zu leisten. Mit dem Rechtsinstitut der Ehe wird folglich also nicht die Liebe zwischen den Partnern, sondern die Aussicht auf Kinder belohnt, die durch die Ehe begünstigt werden soll. Da gleichgeschlechtliche Partner keine Kinder zeugen und bis dato auch keine adoptieren dürfen (was sich jedoch nach möglichen Klagen zwecks Verstoßes gegen die EU-Menschenrechtskonvention ändern könnte), wird den homosexuell Fühlenden mit dem Beschluss nun ein Privileg zuteil, welches durch keinerlei Leistung für die Gesellschaft begründet ist.

Auch FPÖ-Familiensprecherin Anneliese Kitzmüller kritisierte in ihrer Wortmeldung das neue Gesetz: “An stabilen Beziehungen, aus denen Kinder hervorgehen, sollte der Staat ein eminentes Interesse haben. Von diesen Familien hängt doch das physische
Fortbestehen unseres Heimatstaates, unseres Volkes und unserer traditionellen Werte ab.”

In den USA haben Volksabstimmungen in 22 Staaten ein klares Nein zur “Homo-Ehe” ergeben.
In Österreich zeigen Statistiken und Umfragen ein ähnliches Meinungsklima. Dennoch wurde mit dem Gesetz für gerade einmal 1 Promille der österreichischen Bevölkerung ein Sonderstatus geschaffen, der die tradierte Form des Zusammenlebens von Mann und Frau ausgehebelt hat.

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