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Der Grüne Reimon posierte vor Antifa-Zeichen. Kritik daran wollte er nicht zulassen. Nun hat er vor Gericht verloren.

27. Oktober 2019 / 15:03 Uhr

Grüner Abgeordneter Reimon scheitert mit Klage gegen FP-Abgeordneten

Der grüne Politiker Michel Reimon, erst frisch wieder in den Nationalrat eingezogen, scheiterte mit einer Klage gegen den freiheitlichen Landtagsabgeordneten Leo Kohlbauer: Reimon hatte Kohlbauer wegen mehrerer Postings auf Twitter wegen übler Nachrede geklagt und verlor den ohnehin aussichtslosen Rechtsstreit nun vor dem Oberlandesgericht in Wien.

Vor Antifa-Schmierereien posiert

Auslöser des Rechtsstreits war eine Äußerung Kohlbauers, in der er Reimon mangelnde Distanz zu gewaltbereiten linksextremen Gruppen vorwarf. Der Grüne hatte zuvor ein Foto veröffentlicht, auf dem er demonstrativ vor Schmierereien posierte, die eindeutig den linksextremen Kreisen und der Antifa zuzuordnen waren. Nach Kohlbauers Kritik drohte Reimon schnell mit Klage und versuchte auch noch in fast erpresserischer Manier, Kohlbauer zu einer “gemeinnützigen” Spende zu bewegen, wie der freiheitliche Landtagsabgeordnete sagte:

Nach meiner Kritik an dem Foto hat Reimon selbstherrlich einem Gerichtsverfahren vorgegriffen und mich aufgefordert, 1.000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zu spenden, um eine Klage zu verhindern und mir damit gedroht, dass ich andernfalls mit 10.000 Euro Strafe und Anwaltskosten rechnen müsste.

https://twitter.com/michelreimon/status/1147992359361286147

Nun muss der grüne Abgeordnete zum Nationalrat die Kosten des Verfahrens selbst tragen – hätte er auf den unnötigen Rechtsstreit bereits im Vorfeld verzichtet und das gesparte Geld an die von ihm favorisierte Organisation “epicenter.works” gespendet, hätte er zwar auf die Selbstdarstellung verzichten müssen – aber wenigstens bewiesen, dass ihm an “seinen” Vereinen etwas liege, so Kohlbauer:

Würde Reimon etwas an seinen Vereinen liegen, hätte er dort selbst spenden müssen, als besserwisserisch ein Sinnlos-Verfahren anzuzetteln und Unschuldigen mit Verurteilung zu drohen. 

Anspielungen an Logos von Extremisten waren bewusste Provokation

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Reimon bewusst mit Anlehnungen an Logos und Symbole von Organisationen operierte, die im gewaltbereiten linksradikalen Spektrum verortet werden können. Kohlbauers Kritik sei dagegen eine zulässige Meinungsäußerung, wie aus dem Urteil des Oberlandesgerichts hervorgeht:

Zusammengefasst stellen die inkriminierten Äußerungen sohin eine Form der – in einer zugespitzten politischen Debatte zwischen links und rechts – zulässigen Kritik am Verhalten eines Kontrahenten dar, der erkennbar dafür angeprangert wird, dass er bewusst mit an linksradikalen, gewaltbereiten Gruppierungen angelehnten Logos operiert.

Wie Kohlbauer in einer Presseaussendung zudem festhielt, sei die Entscheidung des Gerichts eine “Ohrfeige” für Reimon, auch weil in dem Beschluss explizit die Gewaltbereitschaft der Antifa-Szene erwähnt wird:

Der Begriff „ZONA ANTIFASCISTA“ gemeinsam mit dem Flaggen-Logo wird nach gängigem Leserverständnis mit der landläufig als „Antifa“ bezeichneten Strömung in Verbindung gebracht, deren Gruppen – wenn nötig auch mit den Mitteln der Gewalt – gegen rassistische, nationalistische, faschistische Strömungen, bisweilen aber auch gegen staatliche Einrichtungen vorgehen, um ihre Ziele durchzusetzen.

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