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Martin Sellner

Martin Sellner legte Beschwerde gegen die Hausdurchsuchung ein und bekam Recht.

15. Dezember 2019 / 13:32 Uhr

Hausdurchsuchungen bei Sellner rechtswidrig: Gericht gegen Staatsanwaltschaft

Die Grazer Staatsanwaltschaft wurde jetzt von der unabhängigen Justiz (wieder einmal) regelrecht vorgeführt. So stellte das Oberlandesgericht Graz nicht nur fest, dass die Hausdurchsuchungen bei Identitären-Chef Martin Sellner rechtswidrig waren, sondern dass auch die Vorwürfe gegen die Identitären „an konkreten Anhaltspunkten“ mangeln. Sie wären nicht einmal „ansatzweise dargelegt“ worden und die Argumentationen „nicht nachvollziehbar“. Teilweise seien die Argumente „reine Mutmaßung“ gewesen, deren Annahme „im Dunkeln“ bleibe.

Bürger bekommt es mit der Angst zu tun

Liest man das Erkenntnis des Gerichts, stellt man sich unweigerlich die Frage, welche Leute bei der Grazer Staatsanwaltschaft am Werk sind? Kennen diese Staatsanwälte die Gesetze? Oder ging es diesen Staatsanwälten nur darum, ähnlich wie Medien und Politiker Vorverurteilungen zu schüren? Ein unbescholtener Bürger bekommt es bei dieser Vorstellung mit der Angst zu tun.

Die feste Behauptung der Grazer Staatsanwaltschaft, dass die “Identitäre Bewegung Österreich” (IBÖ) eine kriminelle Organisation sei, wurde bereits im Jahr 2018 in einem langen Prozess in allen Instanzen widerlegt. Weiters sah es die Staatsanwaltschaft als erwiesen an, dass die Identitären mindestens 100.000 Euro an Steuern und Abgaben hinterzogen hätten. Zum Finanzstrafverfahren äußerte sich das Gericht so:

Nach dem aktuellen Verfahrenstand gibt es aber auch keinen hinreichenden Anhaltspunkt dafür, dass Martin Sellner oder Patrick Lenart in die gerichtliche Zuständigkeit fallende Finanzvergehen begangen hätten.

Keine Straftat begangen, dennoch will ÖVP Vereinsauflösung

Nach derzeitigem Verfahrensstand gibt es also keinen Hinweis auf Gesetzesbrüche durch die Identitären. Der damalige Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hat die Bewegung von Martin Sellner dennoch an den Pranger gestellt und die IBÖ öffentlich als „widerlich“ bezeichnet. Und seit Bekanntwerden einer Spende des späteren Neuseeland-Attentäters an die Identitären will die ÖVP gar die Auflösung dieses ganz und gar legalen Vereins.

Die linken Schreiber einschlägiger Medien leisten Kurz dabei Schützenhilfe, indem sie – bewusst oder unbewusst – nach wie vor fälschlich berichten, dass die Identitären eine Spende des Neuseeland-Attentäters bekamen. Der feine Unterschied: Die Spende kam nicht vom Neuseeland-Attentäter, sondern vom späteren Neuseeland-Attentäter. Wie konnte die IBÖ erahnen, dass der Spender später ein Massaker anrichten wird?

Linke Chaoten werden von Staatsanwaltschaft nicht verfolgt

Medien tun sich sichtlich schwer, der IBÖ Vergehen pder gar Verbrechen anzudichten. Die Störung einer Vorlesung an der Uni Klagenfurt bleibt Dauerbrenner in der Berichterstattung. Und hier sieht der gelernte Österreicher einmal mehr, wie politische Korrektheit mit zweierlei Maß gemessen wird. Denn als linke Chaoten im Zuge des Akademikerballs Im Jänner 2014 in Wien die Innenstadt zu einem Schlachtfeld verwandelten, Personen verletzten und großen Sachschaden anrichteten, bemüßigten sich Medien wie der ORF immer noch, von einer „friedlichen Demonstration“ zu sprechen.

Bei Identitären reicht schon Erinnerungs-Marsch an 1683 für “Skandal”

Was wäre gewesen, hätten die Identitären die Wiener City zum Kriegsschauplatz gemacht? Aber bei denen reicht schon ein friedlicher Erinnerungs-Marsch an die Türkenbelagerung 1683 in der Innenstadt für einen politisch-medialen “Skandal”. Das alljährliche linke Spektakel rund um den Akademierball in der Hofburg wird sich am 24. Jänner höchstwahrscheinlich wiederholen – allerdings ist die Polizei seit der Gewalt-Eskalation 2014 viel besser gerüstet. Die muss sich mittlerweile eher davor schützen, von wehleidigen “Aktivisten” nicht wegen angeblicher Misshandlungen vorführen zu lassen.

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