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500 Euro

Sollte der Gesetzesentwurf von SPÖ und ÖVP durchgehen, entstehen 190.000 Euro Mehrkosten bei fetten Gehaltserhöhungen für 36 Spitzenbeamte.

6. Mai 2020 / 15:14 Uhr

Trotz Corona-Krise: Gehaltserhöhung für Spitzenbeamte von 8.895 Euro auf fast 11.000 Euro

Wie passt es eigentlich zusammen, wenn Österreich angesichts der Corona-Krise von der höchsten Arbeitslosigkeit seit langem geplagt wird, aber Personen, die einen sicheren Arbeitsplatz haben und ohnehin genug kassieren, eine saftige Gehaltserhöhung erhalten sollen? Das beklagen die steirischen Freiheitlichen anhand eines jüngst in einer Landtagssitzung eingebrachten Gesetzesentwurfs. Der freiheitliche Verfassungssprecher und Landtagsabgeordnete Stefan Hermann informierte darüber, dass der Landesrechnungshofdirektor und Landesverwaltungsgerichtspräsident sowie weitere Beamte ein sattes Plus erhalten sollen.

Erhöhung um mehr als 20 Prozent

Bisher verdiente der Landesverwaltungsgerichtspräsident 8.895 Euro brutto im Monat – wohlgemerkt ohne allfällige Zulagen. Nun soll diese Gage auf üppige 10.989,10 Euro (Gehaltsklasse/Gehaltsstufe ST21/14) angehoben werden. Eine Steigerung um mehr als 20 Prozent! Die Zulagen sollen darüber hinaus ebenso erhöht worden. Das Gehalt des Landesrechnungshofdirektors (derzeit rund 9.500 Euro) soll ebenso an dieses Gehalt (10.989,10 Euro) angepasst werden. Auch die Einstiegsgehälter von Landesverwaltungsrichtern von derzeit 4.480,50 Euro sollen künftig auf 5.369 Euro angehoben werden. Dieser Gesetzesentwurf würde dem Land Steiermark jährlich Mehrkosten von 190.000 Euro verursachen, von denen angeblich 36 Beamte profitieren dürften.

FPÖ ist empört

In einer Reaktion protestiert FPÖ-Verfassungssprecher Hermann energisch gegen diese “skandalöse Vorgangsweise”:

Angesichts der herrschenden Rekordarbeitslosigkeit und der in vielen Bereichen praktizierten Kurzarbeit ist es aus Sicht der Opposition völlig unangebracht, dass Schwarz und Rot heute die gesetzliche Grundlage für eine deutliche Anhebung der Gagen von Spitzenbeamten beschlossen haben. Ein gemeinsamer Entschließungsantrag aller Oppositionsparteien gegen diese Vorgehensweise wurde abgeschmettert und auch eine beantragte Zurückverweisung an den Verfassungsausschuss blieb erfolglos. Für die Freiheitlichen ist diese Vorgehensweise schlicht skandalös. Dass sich der Sozialist Hannes Schwarz angesichts der schwarz-roten Vorgehensweise dann auch noch erdreistet, von einer Herstellung der Rechtskonformität zu schwadronieren, bringt das Fass endgültig zum Überlaufen. Faktum ist, dass SPÖ und ÖVP heute eine saftige Gehaltserhöhung für Spitzenbeamte beschlossen haben, während tausende Steirer mit Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit zu kämpfen haben und oftmals nicht wissen, wie sie ihren Lebensunterhalt bestreiten sollen.

Nicht unerwähnt bleiben sollte, dass sowohl Landesrechnungshofdirektor Heinz Drobesch (ehemaliger Leiter eines SPÖ-Regierungsbüros), als auch Landesverwaltungsgerichtspräsident Gerhard Gödl (ehemaliger Leiter eines ÖVP-Regierungsbüros) aus dem schwarz-roten Biotop stammen. Wie meinte einst die SPÖ in einem Wahlspruch? „Holen Sie sich, was Ihnen zusteht!“ Jetzt wissen die Wähler wenigstens, was damit gemeint ist.

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