Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Die SPÖ wurde als erste Partei wegen eines Verstoßes gegen das Verbot von Großspenden verurteilt.

6. März 2020 / 21:30 Uhr

Von FPÖ aufgedeckt: SPÖ als erste Partei wegen Verstoß gegen Großspendenverbot verurteilt

Als erste österreichische Partei wurde die SPÖ wegen eines Verstoßes gegen das Großspendenverbot verurteilt. Rund 180.000 Euro müssen die Sozialdemokraten berappen, wie der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat heute, Freitag, verkündete. Hintergrund der Strafzahlung war eine Wahlkampfveranstaltung von Gewerkschaftern der Partei: Der Senat wertete die Veranstaltung als Sachspende, die wegen ihrer Höhe gegen das 2019 beschlossene Verbot von Großspenden verstieß.

Verbotene Spende vom Parlamentsklub an die Partei

150.073,06 Euro soll die beanstandete Veranstaltung wert gewesen sein, dazu kommt eine weitere Strafzahlung von 31.500 Euro: Der SP-Parlamentsklub hatte im Wahlkampf Inserate geschaltet, der Transparenz-Senat sah darin eine unzulässige Spende vom Klub im Nationalrat an die Partei.

Die SPÖ will eventuell gegen die beiden heutigen Straferkenntnisse des Senats in Berufung gehen: “Wir sind in diesen beiden Punkten fundamental anderer Meinung und werden mit unserem Anwalt die nächsten Schritte besprechen”, ließ ein Sprecher der Genossen gegenüber der APA ausrichten. Um gegen die Straferkenntnisse in Berufung zu gehen, müsste die SPÖ innerhalb der nächsten vier Wochen Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht einlegen.

SPÖ: Spenden waren “Vermögensverschiebungen in Partei”

Die Sozialdemokraten argumentierten vergeblich, dass es sich bei den Transaktionen nur um “Vermögensverschiebungen innerhalb der Parteistruktur” handeln würde – der Senat war jedoch anderer Meinung: Auch parteinahe Organisation sind von den Regeln des Großspendeverbots nicht ausgenommen, wie es in einer der Straferkenntnisse heißt:

Es hätte nämlich zur Konsequenz, dass die Beschränkung der Wahlwerbungsausgaben nach § PartG durch die Auslagerung von Wahlwerbung auf nahestehende Organisationen unterlaufen werden könnte.

Weiterhin wurde die SPÖ-Mitarbeiterin belangt, die bei der SPÖ für die Einhaltung der strafrechtlichen Bestimmungen im Parteiengesetz verantwortlich sein soll. Sie muss 3.000 Euro Strafe zahlen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Großspendenverbot auch von SPÖ beschlossen

Die SPÖ hatte sich im vergangenen Jahr mit FPÖ und der Liste Jetzt auf ein Verbot von Großspenden an Parteien geeinigt, der maximale Spendenbetrag liegt nun bei 7.500 Euro, pro Person und Jahr – pro Jahr dürfen Parteien nicht mehr als 750.000 Euro an Zuwendungen annehmen. Im Parlament dagegen gestimmt hatte damals die ÖVP. Die Volkspartei hatte besonders während des Wahlkampfs im Jahr 2017 massiv von Parteispenden profitiert: 4,4 Millionen Euro erhielt die Partei für den Wahlkampf von Sebastian Kurz, alleine zwei Millionen Euro davon stammten von gerade einmal 32 Einzelpersonen.

Verbot gegen Spenderegeln von FPÖ aufgedeckt

Bekannt wurde der Fall um die Inserate des SPÖ-Parlamentsklubs erst, weil die FPÖ den Transparenz-Senat darauf aufmerksam machte – bei der Gewerkschafts-Veranstaltung wurde das Verfahren vom Senat eingeleitet. Deshalb werden neben den 182.000 Euro – für die finanziell gebeutelte Partei ohnehin schon schmerzhaft genug – wohl auch keine weiteren Strafzahlungen für die Rendi-Wagner-Partei fällig werden. Für eine weitere Geldbuße hätte eine entsprechende Mitteilung vom Rechnungshof erfolgen müssen.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

Politik aktuell

28.

Mrz

10:59 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Wenn Sie dieses Youtube-Video sehen möchten, müssen Sie die externen YouTube-cookies akzeptieren.

YouTube Datenschutzerklärung

Share via
Copy link