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Der ausgewiesene Verfassungs- und Verwaltungsjurist und ehemalige Spitzenbeamte Manfred Matzka sieht ein “Virus” in  der aktuellen Corona-Normensetzung von Schwarz-Grün.

8. April 2020 / 11:27 Uhr

Spitzenjurist lässt kein gutes Haar an Corona-“Sammelgesetzen” und Anschober-“Erlässen”

Wortgewaltig meldet sich der ehemalige Präsidialsektionschef im Bundeskanzleramt, Manfred Matzka, zur aktuellen Normensetzung bezüglich Coronavirus-Seuche in der Tageszeitung Der Standard zu Wort. Sozialdemokrat Matzka, jahrzehntelang Spitzenjurist im Innenministerium und Bundeskanzleramt, diagnostiziert ein Virus in den Corona-Normen, das von Bundeskanzler Sebastian Kurz & Co. auf den Weg gebracht worden ist. Die Coronavirus-Maßnahmengesetze nennt er „Husch-Pfusch”, die Sammelgesetzgebung „aberwitzig“, das rückwirkende Inkrafttreten schlichtweg verfassungswidrig.

Und dem ausgewiesenen Verfassungs- und Verwaltungsjuristen Matzka kommen fortgesetzte Parallelen mit der Normensetzung in den 1930er-Jahren auf Grundlage des kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetzes 1917 in den Sinn. Diese führte damals ohne Umwege in die Diktatur unter Engelbert Dollfuss und Kurt Schuschnigg. Am Ende stand der Untergang des eigenständigen Österreich im Jahr 1938 und der Anschluss an das nationalsozialistische Deutschland.

Kritik an Schwenk von Epidemiegesetz zu Covid-19-Gesetz

Matzka zeigt den Anfang März 2020 durch Schwarz-Grün gesetzten wohl willkürlichen Schritt, vom Epidemiegesetz zum Covid-19-Gesetz zu wechseln und damit Ansprüche der betroffenen Unternehmer massiv zu beschneiden, auf. Auch die Flut von Covid-19-Sammelgesetzen kritisiert der Jurist:

Dann kamen drei Wellen von Covid-19-Ermächtigungsgesetzen. Allesamt husch-pfusch vorbereitet (was man angesichts des Zeitdrucks verstehen kann), alle in einem parlamentarischen Notverfahren ohne wirkliche Debatte (was man schon nicht mehr versteht) und zwei davon in der Form von aberwitzigen Sammelgesetzen, die 42 Novellen und dann 92 Artikel enthielten, welche niemand mehr, auch kein Parlamentarier, überblicken konnte.

Corona-Erlässe ohne Gesetzesgrundlage?

Aber nicht nur die Flut von Sammelgesetzen und die diversen Verordnungen stehen im Fokus der negativen rechtlichen Beurteilung durch Matzka. Den Juristen stoßen vor allem die Flut von Erlässen, die durch das Gesundheitsministerium erlassen worden sind, sauer auf:

Der nächste Akt waren zahllose “Erlässe” vor allem des Gesundheitsministers. Alleine das Wort ist ein schwerer Angriff auf den Rechtsstaat, denn ein Minister hat mit anfechtbaren korrekten Verordnungen zu arbeiten, die eindeutig auf ein Gesetz gestützt sind, und nicht mit nebulosen Anordnungen – eigentlich nur Weisungen an die Beamten –, die man beliebig und willkürlich von heute auf morgen schreiben, korrigieren, auslegen und bei Kritik auch wieder verräumen kann. Der schöne Artikel 18 der Bundesverfassung sei da ins Stammbuch geschrieben: “Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden.”

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