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Rudolf Anschober

Die nächste Farce rund um die Corona-Verordnungen: Organstrafmandate der Polizei gegen Leute, die keine Masken tragen.

12. April 2020 / 11:28 Uhr

“Corona-Strafmandate” wegen fehlender Masken: Wo ist die gesetzliche Grundlage?

Die wöchentlich neuen Verordnungen aus dem grünen Gesundheitsministerium unter Rudolf Anschober geraten immer mehr zur Farce. Die Bevölkerung wird größtenteils im Dunkeln gelassen, was künftig nun erlaubt ist und was nicht, dennoch aber unnachgiebig abgestraft und überwacht. Jüngstes Beispiel: die Ausstellung von Organstrafmandaten der Polizei bei fehlendem Nasen- und Mundschutz in Geschäften oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Eine entsprechende Verordnung gilt seit Karsamstag.

Polizei darf nun Bußgelder einheben

Bisher konnte die Polizei Verstöße gegen Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Epidemie mit Verwaltungsanzeigen ahnden. Für den Bürger bedeutete dies zumindest eine gewisse Rechtssicherheit, da Anzeigen einen Rechtsweg haben, der eingeklagt werden kann.

Nun soll sich das ändern. Anschober ermächtigt die Polizei, Organmandate auszustellen. Wer etwa Mund und Nase nicht mit Maske bedeckt, wenn er einkaufen ist oder mit den Öffis fährt, dem droht in Zukunft eine Strafe von 25 Euro. Auch erlaubt die neue Verordnung der Exekutive, Kontrollen in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln durchzuführen.

Kostenpflichtige Masken und nun Strafen: Regierungsversprechen erneut gebrochen

Die schwarz-grüne Regierung will damit scheinbar verhindern, dass tausende Anzeigen nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz ins Leere laufen oder gar rechtswidrig sind. Nun wählt man den kürzeren Weg über die Strafmandate, denn wenn man bezahlt, ist das endgültig. Es gibt keine Rechtsmittel, die man erheben kann. Möchte man die Strafe beeinspruchen, so darf man nicht bezahlen und es kommt zu einem Verwaltungsstrafverfahren, bei dem es auch Rechtsmittel gibt.

Und erneut hat Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) der österreichischen Bevölkerung nicht reinen Wein eingeschenkt. War es bisher immer so kommuniziert worden, dass ein Mundschutz nur dann getragen werden muss, wenn er vom Händler zur Verfügung gestellt werden kann, ist dies nun nichtig. Er wird verpflichtend, egal ob erhältlich oder nicht. Wer keinen hat, muss Strafe zahlen. Nach dem Abkassieren durch kostenpflichtige Masken bei Lebensmittelhändlern wie Rewe (Billa, Merkur), folgt also nun mit den Organstrafmandaten der nächste Schlag gegen den Bürger auf dessen Kosten.

Eine Verordnung ohne gesetzliche Grundlage?

Fraglich ist überhaupt, ob die neue Verordnung eine gesetzliche Grundlage besitzt. In den erwähnten Absätzen steht nämlich nur etwas von einem generellen Betretungsverbot. Wie kann dann in Bezug auf fehlenden Nasen-Mundschutz eine Strafandrohung in der Verordnung stehen?

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