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Polizei

Das Verbot regierungskritischer Demonstrationen greift klar in die Grundrechte ein. Das weiß auch die Polizei, handelt aber trotzdem regierungskonform.

22. April 2020 / 17:10 Uhr

Polizeistaat: Demonstration gegen Freiheitsbeschränkungen untersagt

Auch in der Nationalratssitzung am heutigen Mittwoch wiederholte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) seine Generalbotschaft, wonach er angesichts des Coronavirus “vollkommen richtig” gehandelt hätte. Nur wegen der von ihm verordneten Freiheitsbeschränkungen konnte das neuartige Virus seine Bösartigkeit nicht entfalten. Dass dies widerlegt ist, kümmert ihn nicht.

Widerstand wird lauter

Doch immer öfter regt sich Widerstand gegen die Freiheitseinschränkungen, immer öfter wird die Angemessenheit zwischen zu erreichendem Ziel und den polizeistaatlichen Maßnahmen in Frage gestellt. Ja, sogar Bewegungen gründen sich, etwa die „Initiative für evidenzbasierte Corona-Informationen“ (ICI). Sie betreibt eine Internetseite mit Informationen über das Coronavirus und seine vermeintliche Gefährlichkeit, „die in den Mainstream-Medien nicht thematisiert werden”. Die Regierungsmaßnahmen seien nicht faktenbasiert und würden Grundrechtsverletzungen beinhalten.

Deshalb rief die ICI für kommenden Freitag zu einer Kundgebung in der Wiener Innenstadt auf. Selbstverständlich unter Wahrung des Sicherheitsabstandes und des Mundschutzgebotes.

Polizei gibt Grundrechtsverletzung zu

Doch das nützt nichts. Die Landespolizeidirektion Wien wird die regierungskritische Demonstration untersagen. Die Initiatoren, die ein sofortiges Ende des Covid-19-Maßnahmenpaketes fordern, kündigten bereits an, Rechtsmittel gegen den angekündigten negativen Bescheid einzulegen.

Begründet wird die Untersagung der Demonstration von der Polizei damit, dass das öffentliche Interesse, die Gesundheit möglichst Vieler zu schützen, vorrangig sei. Und eine Aufforderung der Veranstalter, auf die Abstände zu achten, sei noch keine Garantie, dass dies dann auch wirklich geschehe. Die Polizei ist sich dabei bewusst, dass sie in die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte eingreift. Die Situation sei daher „undankbar und schwierig“.

Mundschutz-Masken mit “Mundtot”-Aufschrift

Angesichts der polizeistaatlichen Entscheidung gewinnt die jüngste ICI-Initiative eine neue Bedeutung. Da der verpflichtende Mundschutz die aktuelle Bevormundung der österreichischen Bevölkerung versinnbildliche, solle die Maske aus Protest mit Markerstift mit “mund-tot” beschriftet werden. Das erfährt nun seine rechtsstaatliche Bestätigung.

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