Dass sich Linke und Grüne im Wahlkampf nicht um geltende Gesetze scheren, wissen wir noch gut aus dem vergangenen Präsidentschafts-Wahlkampf in Österreich, wo unter anderem massiv VdB-Wahlwerbung an und in Schulen betrieben wurde oder Schauspielerin Katharina Stemberger linke Wahlhelfer öffentlich dazu animierte, bei ihren Aktionen „nicht sehr kriminell“ vorzugehen. Ein neues Beispiel aus dem deutschen Halle (Westfalen/NRW) zeigt, dass die Grünen selbst vor übler Verleumdung und Hetze nicht zurückschrecken, wie auch PI-News berichtet.
Ausgerechnet Erstwähler werden mit Panik-Karte beglückt
In einer Postkarten-Aktion zu den bevorstehenden Landtagswahlen am 14. Mai werden Erstwähler eingeladen, am 7. April den Landtag zu besuchen und dort mit zwei grünen Lokalpolitikern „ins Gespräch zu kommen und zu diskutieren“. Soweit, so Wahlkampf-üblich. Doch das ist nur der Text auf der Rückseite der Karte.
Der echte Hammer kommt erst bei Betrachtung der Vorderseite: Hier sieht man zwei Menschen, Mann und Frau, die offensichtlich eine neue Wohnung beziehen, die Frau hat ein Maßband in der Hand. Doch sie werden durch die gewaltsam aufgerissene Tür von drei monströsen Unholden attackiert. Der eine, der im Gesicht aussieht wie ein Teufel, hat ein Leiberl mit „Hass“-Aufschrift an, die beiden s natürlich in eckiger SS-Runen-Form, der zweite hat ein AfD-Kapperl auf und greift der geschockten Frau an den Busen, der dritte, ganz unten hineinkriechend, sieht blutüberströmt wie ein Zombie aus und greift mit seiner Hand, an der sich eine Hakenkreuz-Armbinde befindet, nach den Beinen des Mannes, der verzweifelt versucht, die Tür zuzudrücken. Die Überschrift dazu:
Wenn Du nicht zur Wahl gehst, kommt das Wahlergebnis zu Dir.
Wo sind die deutschstämmigen Gewalttäter und Einbrecher?
Es grenzt ja fast an Ironie, dass die Grünen hier Ängste vor offensichtlich deutschstämmigen Einbrechern, Gewalttätern und Sex-Unholden schüren wollen. Wer die Fakten in Polizeiberichten, Kriminalstatistiken, Gerichtsverfahren oder Medienberichten verfolgt, kommt nicht daran vorbei, dass es so gut wie keine einheimischen Einbrecher mehr gibt und dass auch Gewalttaten oder Sex-Überfälle mehrheitlich auf das Konto unserer "Schutzsuchender" geht (siehe jüngste Kriminalstatistik für Österreich, unzensuriert.at berichtete).
Verstoß gegen deutsches Strafrecht – Justiz gefordert
Die Grünen aus Halle verstoßen damit ziemlich eindeutig gegen Paragraph 86a des deutschen Strafgesetzbuches, der das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt. Doch selbst wenn die AfD (oder jemand anderer) sich dazu entschließt, diesbezüglich Anzeige zu erstatten, ist kaum zu erwarten, dass die Justiz hier strafend tätig wird. Egal ob bei gewalttätigen Demos, bei medialen Verleumdungen oder Verhetzung, sobald linke Täter dahinter stecken, drücken die Gerichte beide Augen zu, während zum Beispiel Menschen, die sich als Hitler verkleiden, sonst aber niemandem etwas tun, ruck-zuck ins Gefängnis wandern.
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