Eine ausländische Zuhälterbande, die ein 14-jähriges Mädchen unter Drogen gesetzt und zur Prostitution gezwungen hatte, wurde diese Woche am Potsdamer Landgericht zu einer milden Haftstrafe nach dem Jugendstrafrecht verurteilt.
Verkauft wie ein Stück Fleisch
Ursprünglich kam das junge thailändische Mädchen mit ihrem Vater in der Hoffnung auf eine bessere Zukunft nach Deutschland. In Berlin lebte sie in einer staatlichen Kriseneinrichtung, der zwar auffiel, dass sie ab dem Frühjahr nicht mehr nach Hause kam und auch nicht mehr in die Schule ging, dort nahm man ihr Verhalten jedoch als normal hin.
Alles andere als normal erging es der Schülerin jedoch zu dieser Zeit. Zu Beginn des Jahres lernte sie über einen Bekannten die libanesischen Hauptangeklagten Ahmed F. (18) und Mohamad A. (20) kennen – beide um die zwanzig Jahre alt und Schulabbrecher. Ihr Geld verdienten sie mit kriminellen Machenschaften. Darin verwickelten sie auch das junge Mädchen. Sie zwangen es dazu, mit Freiern – die meisten waren Asylwerber aus dem nahe gelegenen Wohnheim – für billiges Geld zu schlafen, welches sie einbehielten. Sollte sie nicht gehorchen, drohten sie ihr mit dem Tod. Um sie gehörig zu machen, wurde sie mit Drogen vollgestopft.
Reifeverzögerung oder Kultur?
Bei der Verhandlung diese Woche in Potsdam war ein Polizeiaufgebot notwendig, wie man es sonst nur von Rockerprozessen gewöhnt ist. Die ausländischen Großfamilien der Angeklagten kamen lautstark zum Prozess, um im Gerichtssaal für Wirbel zu sorgen. Sie wollen die Verurteilung von viereinhalb Jahren Jugendhaft nicht akzeptieren und schüchterten noch während der laufenden Verhandlung die Zeugen ein.
Weil die Jugendgerichtshilfe zu dem Entschluss kam, dass beide Zuwanderer reifeverzögert wären und keinen festen Lebensstandard hätten, wurden sie milde nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Das Mädchen lebt indes psychisch schwer gestört in einem anderen Bundesland.
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