Gery Keszler und Co. könnte nach dem diesjährigen Life-Ball noch ein Gerichtsverfahren ins Haus stehen. Konkret geht es um einen Vorfall, mit dem sich sogar das österreichische Parlament befassen musste. Wie die Kronen Zeitung berichtete, wurde am Abend des Life Balls der Trafikant im Rathaus auf sehr unsensible und unverständliche Art und Weise daran gehindert, auch an dem Großereignis zu verdienen. Rechtzeitig vor dem Fest organisierte er sich eine Sondergenehmigung der Monopolverwaltung, die es ihm erlaubte, sein Geschäft von 20 bis 4 Uhr morgens offen zu halten, doch kaum hatte er sein Geschäft aufgesperrt, wurde es hinter Absperrgitter verbannt. Nicht einmal der Zigarettenautomat war zugänglich.
Damit war für den Pächter, der an einer schweren Herz-Lungen-Krankheit leidet und zu 70 Prozent Invalide ist, sein eigenes Geschäft nicht mehr betretbar. Wörtlich beklagte er: “Die haben mich aus meinem Geschäft gejagt.” Die Rechtfertigung der Organisatoren fiel höchst merkwürdig aus. Sie argumentierten, das gesamte Rathaus gehöre an diesem Abend dem Verein AIDS-Hilfe. Da der Pächter neu sei, habe er nicht gewusst, dass in den letzten Jahren die Trafik immer geschlossen war.
Hundstorfer rät zur Klage gegen Life-Ball
Die FPÖ-Nationalratsabgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein konfrontierte den für Behindertenpolitik zuständigen Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) in einer parlamentarischen Anfrage mit diesem Vorfall einer Behindertendiskriminierung im Wiener Rathaus. Und dieser gab eine eindeutige Antwort:
Der geschilderte Vorfall am Abend des Life-Ball war mir bisher nicht bekannt. Wenn der Trafikant der Meinung ist, auf Grund seiner Behinderung diskriminiert worden zu sein, steht es ihm frei, eine Klage auf Schadenersatz nach § 10 Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) bei Gericht einzubringen. Als formale Prozessvoraussetzung muss vor Einbringung der Klage jedoch bei der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden.
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