Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Christian Kern darf laut Presserat als “Prinzessin mit Glaskinn” verspottet werden, wenn der Bericht eindeutig satirischen Charakter hat.

13. Dezember 2017 / 08:16 Uhr

Christian Kern darf laut Presserat als “Prinzessin mit Glaskinn” verspottet werden

Der Nationalratswahlkampf 2017 hatte noch ein Nachspiel beim Presserat. Eine Leserin hatte sich nämlich beschwert, dass der Noch-Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) auf der Online-Plattform oe24.at als “Prinzessin” verspottet wurde. Das ist laut Presserat okay – die Sujets hätten einen “eindeutig satirischen Charakter” gehabt.

Internes SPÖ-Papier wurde Medien zugespielt

Zur Erinnerung: Medien wurden im Wahlkampf mit einem internen SPÖ-Papier beliefert. In diesem gab es eine Beurteilung ihres Spitzenkandidaten Christian Kern, die vernichtend ausfiel. Kern sei das Problem der Partei, war da zu lesen, er sei eine überempfindliche “Prinzessin mit Glaskinn”. Darüber hatte auch unzensuriert Artikel verfasst:

Die SPÖ, der Milliardär und eine “Prinzessin” als Kanzler

“Prinzessin mit Glaskinn”: Kern streicht Inserate und demonstriert politische Macht über Medien

Kern mit nordkoreanischem Diktator gegenübergestellt

Oe24.at berichtete besonders ausführlich und genüsslich über diese Feststellung und bildete dazu ausgewählte Memes (also im Internet verbreitete mehr oder weniger humorige Bilder) von Lesern als Reaktion darauf ab. Kern wurde so als Prinzessin gezeigt oder aber auch mit einer Gegenüberstellung von Kern und dem nordkoreanischen Diktator Kim Jong-un, jeweils mit einem Kind auf dem Arm.

Presserat: Politiker muss sich das gefallen lassen

Die Entscheidung des Presserates wurde von oe24.at als Meinungsäußerungsfreiheit gefeiert:

Nach Ansicht des Senats bewegt sich der Artikel “im Rahmen dessen, was sich ein Politiker gefallen lassen muss”, heißt es wörtlich. Die Memes hätten einen “eindeutig satirischen Charakter”, zumal sie “auf die Beschreibung des Bundeskanzlers in dem SPÖ-internen Mail” anspielten. “Bei satirischen Beiträgen reicht die Meinungsäußerungsfreiheit weiter als bei einem neutralen Bericht”, so der Presserat. Die Gegenüberstellung mit Nordkoreas Diktator sei auch keine “herabwürdigende Gleichstellung” mit diesem.

Auch Kanzler-Frau darf stärker kritisiert werden

Auch bei der Noch-Kanzler-Frau, Eveline Steinberger-Kern, sah der Presserat keine beleidigende Berichterstattung seitens des Fellner-Mediums. Im Artikel sei zwar Kritik an ihr zu lesen gewesen, aus “medienrechtlicher Sicht” sei diese aber “unbedenklich”. Als Nicht-Politikerin genieße Steinberger-Kern zwar “grundsätzlich mehr Persönlichkeitsschutz” als ihr Mann. Im Wahlkampf sei sie aber “selbst an die Öffentlichkeit herangetreten und darf deshalb auch stärker kritisiert werden”, befand der Presserat.

 

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

28.

Mrz

10:59 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Wenn Sie dieses Youtube-Video sehen möchten, müssen Sie die externen YouTube-cookies akzeptieren.

YouTube Datenschutzerklärung

Share via
Copy link