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20. November 2010 / 21:26 Uhr

Genossenschaftswohnungen: Weitergaberecht statt Freunderlwirtschaft

Die gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen sind neben den Kammern die letzten Dinosaurier des rot-schwarzen Proporzsystems. Ihrem sozialen Auftrag, leistbaren Wohnraum zu schaffen, kommen sie längst nicht mehr nach. Stattdessen lässt man die Nutzer Phantom-Kredite zurückzahlen oder bei Eigentumsbildung ihre Wohnung doppelt bezahlen. Und durch das Weitergaberecht wird purer Nepotismus betrieben.

Daher unterstützt der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Dr. Martin Graf die Forderung vieler Genossenschafts-Nutzer, die das Weitergaberecht für die eigene Wohnung gesetzlich verankert sehen wollen.

Die Gründe: Die Mieter zahlen ihre Wohnung sowieso selbst, also sollten sie auch bestimmen können, was mit ihrem Heim passiert. Weiters wird mit dem Weitergaberecht für die Nutzer die Vetternwirtschaft der Roten und Schwarzen unterbunden. In Wien gibt es genügend Beispiele von Wohnhausanlagen und Siedlungen, die im Volksmund gerne als “Bonzensiedlung” bezeichnet werden, weil in diesen Wohnungen, die sich meist auch noch in exzellenter Lage befinden, Parteifunktionäre und Parteigünstlinge zu finden sind. Liegt das Weitergaberecht bei der Genossenschaft, ist diesem Treiben weiter Tür und Tor geöffnet.

Schließlich gibt es auch noch das nachvollziehbare Argument der Genossenschaftsmieter, dass bei einer Weitergabe der Wohnung an einen neuen Nutzer alle Mieter der Anlage den oft teuren Rückbau (z.B. bei einer behindertengerechten Wohnung) auf den ursprünglichen Standard der Wohnung bezahlen müssen. Beim Weitergaberecht des Nutzers entstehen dagegen keine Kosten für die Allgemeinheit.

Genossenschaften befürchten hohe Ablösen

Einleuchtende Argumente. Doch die gemeinnützigen Wohnbauträger wehren sich gegen das generelle Weitergaberecht für die Mieter, sprechen davon, dass die Nutzer für die Einrichtung oder Verbesserungsarbeiten zu hohe Ablösen verlangen könnten. Ein schwaches Argument, zumal keiner gezwungen wird, in diese Wohnung zu ziehen. Außerdem kann der freie Markt Angebot und Nachfrage besser zusammenführen als der “Beamtenapparat” gemeinnütziger Wohnbauträger.

Unter www.wohnbaugenossen.at kann jeder, der unter anderem für das Weitergaberecht der Nutzer eintritt, die Petition für leistbares Wohnen im gemeinnützigen Wohnbau unterzeichnen: Damit wird auch eine Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) verlangt. Dieses Gesetz erlaubt es den Genossenschaften, auf Kosten ihrer Nutzer beträchtliche Gewinne zu machen. 

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