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Die etwa mit Sushi oder Sashimi verzehrte Anisakis-Larve kann beim Menschen sogar bis zum Darmdurchbruch führen.

4. August 2017 / 11:00 Uhr

Gesundheitsministerin: Anisakis-Larvenbefall bei rohem Fisch ist Angelegenheit der EU

Im heurigen Frühjahr aufgetauchte Berichte über den Befall von Fischen durch für die menschliche Gesundheit gefährliche Anisakis-Larven beunruhigen Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) offensichtlich nicht wirklich. Eine Anfragebeantwortung an den FPÖ-Abgeordneten Josef Riemer ergab, dass die SPÖ-Ministerin hier die Verantwortung ganz auf die EU abschiebt. Zahlen über Österreich kennt die Ministerin gar nicht:

In diesem Zusammenhang ist meinem Ressort die wissenschaftliche Risikobewertung im Zusammenhang mit Anisakis-Larven bei Fisch von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bekannt. Die angesprochene Studie ist nicht bekannt.

Es liegen keine Informationen oder sonstige Daten vor, auf deren Basis Rückschlüsse auf die Anzahl der in Österreich aufgetretenen Fälle von Anisakiasis möglich wären. Insbesondere ist auf Basis vorliegender Verordnungszahlen ein Rückschluss nicht möglich, da die zur Behandlung allenfalls in Betracht kommenden Substanzen in erster Linie zur Therapie anderer Arten von Wurmerkrankungen zugelassen sind bzw. eingesetzt werden

Fadenwürmer gesundheitliches Risiko

Dabei ist die Krankheit Anisakiasis, die durch Fadenwürmer und ihre Larven verursacht werden, nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Durch geänderte Essensgewohnheiten wird eine Infektion durch Sushi- und Sashimigerichte auch in unseren Breiten immer wahrscheinlicher.

Nach einer Infektion kann es innerhalb eines Tages bei den Erkrankten zu starken Bauchschmerzen, Appetitlosigkeit und nachfolgendem Gewichtsverlust kommen. In schweren Fällen kann es sogar zu einem Darmdurchbruch kommen, und auch nach der rund dreiwöchigen Lebenszeit der Anisakis-Larven im Darm können chronische Unterbauchbeschwerden andauern.

Österreich darf Fischeinfuhren nicht strenger kontrollieren

Österreichs Gesundheitsbehörden dürfen durch EU-Regelungen nicht strenger kontrollieren, da der gesamte Bereich „harmonisiert“ ist, wie Rendi-Wagner dem Parlament gegenüber mitteilt. Und kontrolliert wird an den EU-Außengrenzen:

Die Einfuhrbedingungen und auch die Kontrolle von Fischereierzeugnissen (dies umfasst auch rohen Fisch) in die Union (EU) sind vollständig harmonisiert (einheitlich geregelt). Ein Mitgliedstaat darf keine leichteren oder strengeren Maßnahmen ergreifen. Die Einfuhrbedingungen für Fischereierzeugnisse umfassen eine Zulassung des Herkunftsdrittstaates sowie des Betriebes, in dem das Fischereierzeugnis hergestellt wurde; das Fischereierzeugnis muss zudem von einem Zeugnis begleitet sein.

Die Kontrolle von Fischereierzeugnissen erfolgt an der Außengrenze der Union. Es wird eine Dokumentenkontrolle, eine Nämlichkeitskontrolle und zu einem bestimmten Prozentsatz eine Warenuntersuchung durchgeführt.

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