Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Für die kriminellen Jung-Moslems war der Tisch in Gerasdorf reichlich gedeckt (Symbolfoto) – aber wer bezahlte?

28. Juni 2017 / 15:29 Uhr

Häfen-Fest zum Fastenbrechen: Partyservice lieferte jungen Moslems Festmahl ins Gefängnis

Es ist kaum zu glauben, was in Österreichs Gefängnissen so möglich ist. Wie jetzt bekannt wurde, sollen sich moslemische Häftlinge der Jugendstrafanstalt Gerasdorf (Niederösterreich) zum Ende des Ramadan mit extra gelieferten kulinarischen Schmankerln die Bäuche vollgeschlagen haben.

Ramadan-Partyzone Justizanstalt Gerasdorf

Der Kniefall vor den Befindlichkeiten mohammedanischer Kulturbereicherer scheint auch vor unseren Gefängnistoren nicht halt zu machen. Es sind Nachwuchskriminelle, wie andere auch, die in Gerasdorf ihre Strafe abzusitzen haben. Und es sind sicher keine Bagatelldelikte, für die sie einsitzen müssen. Für die Gefängnisleitung in Gerasdorf schien dies allerdings kein Grund gewesen zu sein, ihnen nicht eine Sonderbehandlung angedeihen zu lassen und ihnen die exklusive Fastenbrecher-Party zu ermöglichen.

Woher kam das Geld für die Fressorgie?

Ein „großer Cateringbus“ soll letztes Wochenende vor dem Gefängnis vorgefahren sein, berichtet die Kronen Zeitung unter Berufung auf einen „Insider“, gefüllt mit Köstlichkeiten, die den Gaumen der Moslems verwöhnen sollten. Was die Gefängnisküche so zu bieten hat, ist für eine Ramadan-Party natürlich nicht gut genug. Dafür scheint die Gefängnisleitung Verständnis gezeigt zu haben und wollte den Korangläubigen offensichtlich ihre Festtagsstimmung nicht verderben.

Ein solcher Catering-Service ist nicht gerade billig. Es ist kaum anzunehmen, dass die inhaftierten Jugendlichen über ausreichend Barvermögen verfügten, um ihre Ramadan-Party selbst zu finanzieren. Als denkbare Sponsoren bleiben somit nur wohlwollende Verwandte der Kriminellen oder der Steuerzahler übrig.

Welche Privilegien genießen Moslems in unseren Gefängnissen?

Ob dem wirklich so war und inwieweit die Organisation der moslemischen Fressorgie sowie „a la Carte“ Bestellungen bei Catering-Firmen im Einklang mit der Strafvollzugsordnung stehen, wäre vielleicht durch eine parlamentarische Anfrage an den Justizminister zu klären. Weiters wäre zu klären, ob dies mit Steuergeldern gefördert wurde und welche Sonderprivilegien moslemische Häftlinge in unseren Gefängnissen sonst noch genießen.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

28.

Mrz

10:59 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Wenn Sie dieses Youtube-Video sehen möchten, müssen Sie die externen YouTube-cookies akzeptieren.

YouTube Datenschutzerklärung

Share via
Copy link