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18. Juni 2012 / 09:46 Uhr

Republik Österreich war 2011 Millionenerbin

Die Republik Österreich ist ein höchst erfolgreicher Erbe. Immer dann, wenn eine Person ohne Angehörige oder testamentarische Erben stirbt, greift die Republik in Form des Finanzministeriums auf die zurückgelassenen Vermögenswerte. Im Jahr 2011 flossen aus diesem Titel viele Millionen Euro an die Republik Österreich. Dies brachte eine parlamentarische Anfrage an Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) an die Öffentlichkeit. Aber auch Verlassenschaftsstreitigkeiten und sogar die Rückgabe an „Nacherben“ schlugen im Berichtsjahr 2011 zu Buche.

7,5 Millionen Euro „erbte“ die Republik

Immerhin in 75 Verlassenschaftsfällen sind Vermögenswerte an die Republik Österreich „heimgefallen“. Der Staat trat in die Erbschaft ein und kassierte das Vermögen. Diese Vermögenswerte können sich sehen lassen, immerhin mehr als 7,5 Millionen Euro wechselten so ins Staatseigentum. Das macht pro Erbschaft immerhin einen Betrag von rund 100.000 Euro aus. Aber nicht alles, was sich der Staat einverleiben wollte, landete schlussendlich auch im Staatseigentum.

„Nacherben“ erhielten 3,9 Millionen Euro von der Republik zurück

Einerseits kam es zur Einbringung einer Erbschaftsklage gegen die Republik in Höhe von 290.000 Euro. Darüber hinaus traten aber 2011 auch 104  „Nacherben“ auf, wo es schlussendlich zu einer außergerichtlichen Einigung zwischen der Republik und den Erben kam. Insgesamt knapp 4 Millionen Euro mussten im Zuge dieser Verfahren an nachträglich aufgetretene Erben ausbezahlt werden.

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