Im Sinne des Rechtsstaates und der Vertretung jener Mitbürger, die ihre eigenen Angelegenheiten wegen Krankheit oder Alter nicht mehr selbst besorgen können, ist die Einrichtung des Sachwalters eine rechtspolitisch sinnvolle Lösung. Ob zur Aufrechterhaltung dieses Rechtsinstitutes allerdings eine weitläufige und kostspielige Vereinsförderung, wie sie derzeit herrscht, sinnvoll und angebracht ist, bleibt dahingestellt. Eine Anfrage des FPÖ-Abgeordneten Mario Kunasek brachte Einblick in die Förderungspolitik des Justizministeriums an Sachwaltervereine und ähnliche Einrichtungen. Für 2011 und 2012 flossen und fließen runde 63 Millionen Euro in diesen Bereich.
Vier Sachwaltervereine teilen sich den Förderkuchen
Diesen Förderkuchen teilen sich vier Vereine: das VertretungsNetz-Sachwalterschaft, Patientenanwaltschaft, Bewohnervertretung; der Niederösterreichische Landesverein für Sachwalterschaft und Bewohnervertretung; das Institut für Sozialdienste-Sachwalterschaft, Bewohnervertretung und Patientenanwaltschaft sowie der Verein Hilfswerk Salzburg-Sachwalterschaft und Bewohnervertretung. Die Förderungen laufen alle unter dem Titel „Namhaftmachung von Vereinssachwaltern, Patientenanwälten und Bewohnervertretern”.
Karl: Förderungen billiger als Personalaufstockung
Der größte Subventionsnehmer VertretungsNetz bekommt in den Jahren 2011/2012 eine Förderung von insgesamt 46,7 Millionen Euro für Sachwalterschaften. Der Niederösterreichische Landesverein erhält 9,8 Millionen Eurod, das Institut für Sozialdienste brachte es auf 3,2 Millionen und das Hilfswerk Salzburg auf 1,8 Millionen Euro. Karl begründet die Vergabe der hohen Mittel so: “Die Wahrnehmung dieser Aufgaben durch Bundesbedienstete würde eine entsprechende Aufstockung der Planstellen der Justiz voraussetzen und Mehrkosten verursachen.”
Artikel teilen