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Die Beneš-Dekrete führten in der Tschechoslowakei zu unzähligen Vertreibungen und Gewalttaten an Deutschen und Ungarn. (Im Bild Sudetendeutsche Flüchtlinge)

10. August 2021 / 23:23 Uhr

Ungarn fordern von Slowakei Entschuldigung für Beneš-Dekrete

Nach der diplomatischen Krise zwischen Ungarn und der Slowakei stellt der Vertreter der ungarischen Minderheit klar: Eine Versöhnung kann es nur geben, wenn die Slowakei sich zumindest für die Beneš-Dekrete entschuldigt und diese außer Kraft setzt.

Entschuldigung ist Grundlage der Versöhnung

In einer diplomatischen Krise zwischen der Slowakei und Ungarn forderte der Außenminister der Slowakei Ungarn auf, die „Geschichtsstunden“ und eine revisionistische Politik zu beenden. Nun meldete sich die Partei der ungarischen Gemeinschaft (MKP) in der Slowakei zu Wort. Wie die ungarischsprachige felvidék.ma berichtet, stellt die Minderheitenvertretung klar, dass eine Grundlage für eine Versöhnung zumindest eine Entschuldigung für die Beneš-Dekrete ist:

Egal wie das offizielle Verhältnis zwischen den zwei Staaten ist. Für uns endet die Beneš-Zeit erst dann, wenn das Slowakische Parlament, der Regierungschef und das Staatsoberhaupt sich dafür entschuldigen und das Gesetz außer Kraft setzen.

Deutsche pauschal als Tätervolk

Mit den Beneš-Dekreten bezeichnet man ein Gesetzespaket von 1946 in der nach dem zweiten Weltkrieg neu gegründeten Tschechoslowakei. Sie stellen alle deutschen Einwohner auf dem Gebiet Staatsgebiet pauschal als Tätervolk dar und rechtfertigen ausdrücklich die Enteignung und Vertreibung derer. Auch wurden der Entzug der Staatsbürgerschaft und der Ausschluss aus dem sozialen Leben als Ziele niedergeschrieben.

Erzwungener Bevölkerungsaustausch mit Ungarn

Während die Deutschen fast ausnahmslos vertrieben wurden, traf es die Ungarn in den Dekreten etwas weniger schlimm. So mussten nur so viele Ungarn die Tschechoslowakei in einem erzwungenen Bevölkerungsaustausch verlassen, wie Slowaken nach dem Krieg aus Ungarn freiwillig in die Tschechoslowakei zogen. Daher betrifft die Enteignung und Vertreibung „nur“ 100.000 Ungarn, rund 500.000 leben heute noch in der Slowakei.

Dekrete bis heute in Kraft

Die Dekrete führten insgesamt zur Vertreibung und Enteignung von rund drei Millionen Deutschen und 100.000 Ungarn. Zwar hat Tschechien 1997 in einer Erklärung offiziell die Gewalteskalation durch die Dekrete „bedauert“, offiziell bei Ungarn oder Deutschland entschuldigt hat sich aber weder Tschechien, noch die Slowakei. In beiden Staaten sind die Gesetze bis heute formal in Kraft. Deutschland ist es bis heute immer noch verboten, sich wegen der Ereignisse an ein internationales Gericht zu wenden. Dies geht so weit, dass die Slowakei und Tschechien im EU-Vertrag von Lissabon 2009 sogar Ausnahmeklauseln im Bereich der humanitären Menschenrechte zugesprochen bekommen haben, damit die Gesetze in Kraft bleiben können.

Ungarn nannte Slowakei „Oberungarn“

Ausgangspunkt des Streits war ein Besuch des ungarischen Parlamentspräsidenten László Kövér. Wie unzensuriert berichtete, hielt dieser auf einer Veranstaltung der ungarischen Minderheit in der Slowakei eine Rede. Auf dieser nannte er den Staat wiederholt „Felvidék“, was die ungarische Bezeichnung für das historische „Oberungarn“ ist. Das Außenministerium reagierte darauf empört, forderte Ungarn in einer offiziellen diplomatischen Note auf, seine revisionistische Politik zu unterlassen.

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