Christoph Baumgärtel, SPÖ-Politiker aus Langenzersdorf, hat aufgrund seiner laufenden Beschimpfungen gegen die FPÖ gewisse Berühmtheit erlangt und sich selbst auch jede Menge Klagen beschert. Vor Gericht verantworten musste sich Baumgärtel etwa, weil er FPÖ-Obmann HC Strache als Arsch bezeichnet hatte.
Baumgärtel pochte auf freie Meinungsäußerung
Rechtskräftig verurteilt wurde Baumgärtel deswegen nach einem Zug durch mehrere Instanzen sowohl straf- als auch zivilrechtlich. Allerdings versuchte Baumgärtel zumindest im Strafverfahren trotz rechtskräftiger Verurteilung mit einem Erneuerungsantrag das Blatt zu wenden, weil er sich in seinem “Menschenrecht” auf freie Meinungsäußerung (Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention) als verletzt betrachtet. Wie Unzensuriert zugetragen wurde, scheiterte Baumgärtel auch damit beim Obersten Gerichtshof.
Zwar sei der Persönlichkeitsschutz von Politikern insofern eingeschränkt, als die Grenzen der zulässigen Kritik bei ihnen weiter gezogen sind als bei Privatpersonen. Die Grenze sei aber dort zu ziehen, wo unabhängig von den zur Debatte gestellten politischen Verhaltensweisen die persönliche Diffamierung des Betroffenen im Vordergrund steht. “Auch in einer heftigen politischen Auseinandersetzung vorgebrachte Äußerungen haben daher, gemessen am Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nach Art 10 MRK, stets einem Minimum an Mäßigung zu entsprechen, insbesondere weil auch das Ansehen eines umstrittenen Politikers den von der MRK gewährleisteten Schutz genießt”, heißt es vom Obersten Gerichtshof.
Arbeitgeber verweigert Auskünfte
Nun, eine weitere bittere Niederlage für Baumgärtel, der nach derzeitigen Stand Rechtskosten von mindestens 30.000 Euro bezahlen muss.
Diensteger AGES nimmt Hinweis “sehr ernst”, gibt aber inhaltlich keine Auskunft
Unlängst ersuchte Unzensuriert die AGES um Stellungnahme, wie denn das Unternehmen zu den Beschimpfungen ihres Mitarbeiters Baumgärtel steht. Im Antwortschreiben heißt es:
Die AGES legt größten Wert auf eine objektive und sachliche Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben durch ihre MitarbeiterInnen.
Dementsprechend wird jeder Hinweis auf mögliche diesbezügliche Beeinträchtigung sehr ernst genommen und geprüft, insbesondere auch, wenn sich diese Hinweise nicht auf die konkrete dienstliche Aufgabenwahrnehmung sondern auf den privaten Bereich beziehen.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen geben wir keine Informationen in diesem Zusammenhang zu Dr. Baumgärtel ab.
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