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19. August 2010 / 07:40 Uhr

Menschenrechte für Täter, nicht für Opfer

„Hart aber fair“ – Selten passte der Titel der ARD-Talkshow so gut wie diesmal beim Thema Sicherungsverwahrung. Es ist wohl hart, einem Verbrecher jede Perspektive auf Freiheit zu nehmen, doch es ist vor allem fair im Sinne von gerecht, wenn von diesem Menschen eine permanente Bedrohung ausgeht – nicht für die Gesellschaft, sondern für einzelne Menschen, deren Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gefährdet ist.

Kommentar von Alexander Höferl

Die Sicherungsverwahrung ist ein besonders plakatives Beispiel dafür, wie sehr sich die Hochjustiz von jedem vernünftigen Empfinden für Gerechtigkeit abgekoppelt hat. Das erste Fehlurteil kam vom deutschen Bundesverfassungsgericht, das es untersagte, für gefährliche Verbrecher nachträglich Sicherungsverwahrung anzuordnen, wenn zwischen Haftantritt und vorgesehener Entlassung keine „neuen Tatsachen“ bekannt werden. Dass Psychologen einen Kinderschänder, Vergewaltiger oder Mörder für untherapierbar halten, gilt demnach nicht als neue Tatsache. Der Verbrecher muss zumindest ankündigen, weitere Verbrechen zu begehen, um seine nachträglich angeordnete Verwahrung zu ermöglichen.

Diesem Irrsinn setzte dann der Straßburger Gerichtshof, der von der Institution Europa zynischerweise für Menschenrechte zuständig gemacht wurde, noch die Krone auf, indem er die nachträgliche Sicherungsverwahrung in Deutschland für völlig unzulässig erklärte. Auf widerwärtige Weise schützten die Richter die Menschenrechte im wahrsten Sinne des Wortes asozialer Elemente und bedrohten gleichzeitig das elementarste Menschenrecht all jener, die diesen Typen künftig über den Weg laufen, nämlich deren Recht auf Leben.

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Wer die Fernseh-Diskussion verfolgt hat, wird sich allerdings nicht mehr wundern, warum dieses Land und das von ihm maßgeblich mitgestaltete supranationale Gebilde solche Höchstrichter haben. Richtig zum Kotzen war der Kriminologie-Professor der Bochumer Ruhr-Universität (an der jetzt übrigens auch die besoffene Ex-Bischöfin Käßmann lehren darf), der die dank schwachsinniger Rechtssetzung und Rechtssprechung neuerlich verübten Gewaltverbrechen als Restrisiko und Einzelfälle abtat. Wenig charmanter der bayerische Minister, der einen auf Law & Order machte und schändlich bemüht war, aus der Bedrohung der Bevölkerung politisches Kapital zu schlagen. Dazwischen eine grässlich rechtspositivistische Justizministerin, die keinen Zweifel daran ließ, jeden Buchstaben der seltsamen Höchstgerichts-Vorgaben exakt umzusetzen.

Um den Schein der Sorge um die Bürger zu wahren, lassen die Politiker jedes dieser freigelassenen Monster jetzt von bis zu 24 Polizisten pro Tag bewachen. Ich will mir gar nicht ausrechnen, wie viele Pfleger für kranke und behinderte Menschen man für dieses Geld bezahlen könnte. Eine Gesellschaft, die solche Zustände zulässt, muss schon einen gehörigen Defekt haben. Der Grundsatz, dass in einer Demokratie alles Recht vom Volk ausgeht, wurde noch selten so schonungslos karikiert.

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