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Im nächtlichen Wiener Prater wurde eine 18-Jährige Opfer einer vergewaltigung. Ihr mutmaßlicher Peiniger aus Afghanistan darf trotzdem weiterhin in Österreich bleiben

19. Jänner 2016 / 16:25 Uhr

Prater-Vergewaltigung: Asylwerber kann nicht abgeschoben werden

Mitten im Prater soll die 18-jährige Frau von einem Afghanen vergewaltigt worden sein. Der Tatverdächtige soll um 2.30 Uhr in der Nacht über sie hergefallen sein und konnte schließlich von zwei Sicherheitskräften aufgehalten werden. Nun sitzt der mutmaßliche Täter in Untersuchungshaft. Als Asylwerber kann er jedoch nicht in sein Herkunftsland abgeschoben werden und genießt weiter Schutz in Österreich. In seinem Heimatland würde ihm nämlich die Todesstrafe drohen.

Tatverdächtiger nicht schuldbewusst

Der Verdächtige hatte das Opfer in der Schnellbahn von Wiener Neustadt nach Wien kennen gelernt. Sie kamen ins Gespräch und beschlossen, am Praterstern ein alkoholhaltiges Getränk zu kaufen und sich in der Hauptallee auf einer Parkbank weiter zu unterhalten. Schnell wurde es der 18-jährigen Frau aber zu bunt und sie wollte sich verabschieden. Weil dies dem Afghanen nicht gefiel, soll er sich an ihr vergriffen haben.

Erst als das Mädchen schreiend über die Kaiserwiese lief, konnten ihr zwei Sicherheitsmänner aus dem Prater zu Hilfe eilen und den mutmaßlichen Vergewaltiger bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Der Asylwerber zeigt sich zwar geständig, abgeschoben werden kann er aber dennoch nicht. Er ist zudem der Meinung, dass das Mädchen ebenfalls Sex wollte. Daher ist er sich keiner Schuld bewusst.

Das Opfer wird zwischenzeitlich noch immer stationär mit einem schweren Schockzustand im Krankenhaus behandelt.

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