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16. Oktober 2012 / 12:36 Uhr

Innsbrucker Strafrechtler Schwaighofer verharmlost Kinderpornographie

Kinderschänder haben nun aus einer ganz besonderen Ecke Unterstützung erhalten. Während man bisher davon ausgegangen ist, dass es auch im Interesse der akademischen Strafrechtswissenschaft an den österreichischen Universitäten liegt, strenge Regeln gegen Kindesmissbrauch zu schaffen, wurde man durch die Äußerungen eines Innsbrucker Strafrechtsprofessors eines Besseres belehrt.  Klaus Schwaighofer setzt sich für die Beibehaltung der Fußfessel bei Straftätern ein, die des Konsums der Kinderpornographie überführt wurden. FPÖ-Nationalrat Christian Lausch verlangt nun von Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) Auskunft über Schwaighofers Expertisen für das Justizministerium.

In einem Kommentar im Onlineportal der Tageszeitung Der Standard qualifizierte Schwaighofer den Konsum von Kinderpornographie als „harmlose Straftat“. Hier sei die Verhinderung des Zusammentreffens von Täter und Opfer nicht relevant. Besonders brisant ist die Tatsache, dass Schwaighofer im November 2011 durch ÖVP-Justizministerin Beatrix Karl mit einem Gutachten zum elektronisch überwachten Hausarrest beauftragt wurde.

Kinderporno-Konsumenten sollen in Genuss der Fußfessel kommen

In diesem Gutachten kommt der Professor zum Ergebnis, dass das derzeitige Strafvollzugsgesetz eine ausreichende Grundlage für die Konsumenten der Kinderpornographie bietet, um im Zuge einer individuellen Prüfung solchen Straftätern die Fußfessel zu genehmigen, die keine Gefahr für andere Personen darstellen würden. Schwaighofer sieht somit keinen Bedarf, einzelnen Tätergruppen aus dem Bereich der Sexualverbrechen gegen Kinder und der Kinderpornographie das Privileg der Fußfessel vorzuenthalten. Lausch möchte nun von der zuständigen Justizministerin wissen, wie sie zu den Aussagen und Erkenntnissen Schwaighofers steht.

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