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2. November 2012 / 13:43 Uhr

Fünffacher Vergewaltiger (!) muss keinen einzigen Tag in Haft

„Die Welt steht auf kein` Fall mehr lang“, heißt es im Kometenlied in Johann Nestroys Lumpazivagabundus, geschrieben im Jahr 1833. Umgewandelt auf heute könnte man sagen, „Die Justiz steht auf kein` Fall mehr lang“, denn die jüngste Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) nimmt die Bevölkerung mit größtem Erstaunen und nur widerwillig zur Kenntnis: Da soll tatsächlich ein fünffacher Vergewaltiger (!) keinen einzigen Tag ins Gefängnis. Stattdessen hat ihm der VwGH den elektronisch überwachten Hausarrest, also die Fußfessel, bewilligt.

Der Wirbel über den Entscheid des VwGH in der Bevölkerung ist verständlich und nachvollziehbar. Denn der 51-jährige Sexualstraftäter aus Salzburg, der 2005 und 2006 ein damals 15- bzw. 16-jähriges Mädchen mehrfach vergewaltigt und sexuell missbraucht hat, wurde zwar rechtskräftig zu zwei Jahren teilbedingter Haft (acht Monate davon unbedingt) verurteilt, muss aber nicht ins Gefängnis. Abgesehen davon, dass das Strafausmaß für dieses grausliche Verbrechen von vielen Österreichern als viel zu milde betrachtet wird, hat man dem Mann nur einen Hausarrest auferlegt. So wie es Eltern mit ihren Kindern tun, wenn sie einmal schlimm sind.

Täter ließ sich seit sechs Jahren nichts mehr zuschulden kommen

Zu diesem harmlosen Urteil kam es, weil sich das Gericht auf einen Bericht des Bewährungshilfevereins „Neustart“ berief, wonach ein Missbrauch bei dieser Vollzugsform nicht zu befürchten sei. „Der Mann hat sich seit sechs Jahren nichts mehr zuschulden kommen lassen, es gibt auch keine Anhaltspunkte, dass er in den nächsten sechs Monaten erneut straffällig wird“, erklärte ein Sprecher des VwGH. Laut einem Bericht der Tageszeitung Die Presse lud der Verein „Neustart“ das Opfer kürzlich zu einem Gespräch ein. Dabei habe die heute 22-Jährige erfahren, dass „Neustart“ den Verurteilten als einsichtig erlebt haben will. Dies widerspreche dem Gerichtsurteil wegen fünffacher Vergewaltigung und einer versuchten Vergewaltigung – dort sei von „völliger Uneinsichtigkeit des Angeklagten“ die Rede. Laut Presse wurde dem Opfer vom Verein „Neustart“ auch eine Unterredung mit dem Täter angeboten. Die Frau soll entsetzt abgelehnt haben.

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