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21. November 2012 / 12:16 Uhr

Ministerien erteilen kryptische Auskünfte zu Kampusch-Akten

Äußerst widersprüchliche Mitteilungen geben das Innen-, Finanz- und Justizministerium, wenn es darum geht, ob und in welcher Art und Weise Unterlagen über den finanziellen Status von Kampusch-Entführer Wolfgang Priklopil erhoben worden sind. Obwohl Informationen aus einem Finanzamt in Wien im Umlauf sind, dass es bereits vor einiger Zeit Anforderungen zu finanziellen Angelegenheiten von Priklopil und seinem Umfeld durch die zuständige Sektion an die Abgabenbehörde gab, stellt dies ÖVP-Finanzministerin Maria Fekter in einer Anfragebeantwortung in Abrede. Gleichzeitig wollen auch das Innen- und Justizministerium, die seinerzeit Ansuchen an das BMF gestellt haben, davon heute nichts wissen. Erst nachdem die FPÖ-Abgeordnete Susanne Winter die diesbezügliche Anfrage an die drei ÖVP-geführten Ressorts gestellt hat, kümmert man sich um die Finanzamtsunterlagen.

Das von Maria Fekter geführte Finanzministerium gibt sich einerseits komplett unwissend, andererseits bestätigt es Untersuchungen in Sachen Priklopil. Fekter zunächst: „Soweit nachvollziehbar wurden bis zum Einlagen der gegenständlichen Anfrage seitens des Bundesministeriums für Inneres keine Akten angefordert bzw. wurden vom Bundesministerium für Finanzen keine Akten an das Bundesministerium für Inneres übermittelt." Dies relativiert die Ministerin aber gleich wieder: „Im Verlauf der Ermittlungen des Bundesministeriums für Inneres wurden einzelne Abgabenbehörden von Mitarbeitern des Bundeskriminalamtes zwecks Erlagen fallrelevanter Auskünfte betreffend einzelner Personen kontaktiert."

Justiz- und Innenministerium haben Vermögen von Priklopil und Co. nicht geprüft

Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) wiederum zitiert Berichte der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Staatsanwaltschaft Wien, der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption, der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck und der Staatsanwaltschaft Innsbruck, wonach diese ebenfalls keine Akten beim Finanzministerium oder nachgeordneten Finanzämter angefordert hätten. Auch das Justizministerium selbst habe dies nicht getan. Karl bleibt aber vorsichtig und schwächt ihre Mitteilung ans Parlament mit den Worten ab: „ ..soweit angesichts des Umfangs des Aktenmaterials in der Kürze der für die Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit beurteilbar…. .“

Auch Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) stellt eine Aktenanforderung ihres Innenministeriums gegenüber den Abgabenbehörden in Abrede. Aber auch sie traut den Informationen aus dem eigenen Haus offenbar nicht, denn auch sie fügt an: “…soweit angesichts des Umfangs des Aktenmaterials in der Kürze der für die Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit beurteilbar…“ Zum Thema Weisungen wird Mikl-Leitner noch vorsichtiger: „Es sind keine Weisungen bekannt bzw. dokumentiert“.

Anfrage ist Anstoß zu Aktenanforderung an die Finanzämter

Offensichtlich sind aber sowohl die Justiz-, als auch die Innenministerin durch die FPÖ-Anfrage und den laufenden Evaluierungsausschuss, der die Ermittlungen in Sachen Kampusch prüft, höchst alarmiert, denn sie haben in einem gemeinsamen Ansuchen am 31. Oktober an das Bundesministerium für Finanzen „allenfalls vorhandene Akten und Unterlagen im Zusammenhang mit dieser Causa“ angefordert.

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