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8. Dezember 2012 / 19:50 Uhr

Belgisches Höchstgericht hält am Burka-Verbot fest

Das belgische Höchstgericht hält am Gesetz über das Burkaverbot fest. In einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs in Brüssel wurde das Verbot der Burka und anderer „gesichtsverhüllender Kleidung“ bestätigt. Damit sind linke NGOs und muslimische Privatbeschwerdeführer mit ihrem Antrag, die Aufhebung des gesetzlich beschlossenen Verbots zu erwirken, eindrucksvoll gescheitert. Trotz medialer Begleitmusik linker Medien, hielten die Höchstrichter an der Regelung fest.

Die belgischen Verfassungsrichter argumentieren in ihrem 55 Seiten umfassenden Erkenntnis damit, dass auch ein „freiwilliges“ Tragen der Burka das Prinzip der Geschlechtergleichheit verletze. Mit dem Tragen der Burka werden für das Höchstgericht die „grundsätzlichen Werte der demokratischen Gesellschaft“ in Belgien verletzt. Das Verschleiern weiblicher Gesichter nehme den Frauen ein „fundamentales Element der Individualität“. Das Verfahren dauerte insgesamt 18 Monate bis zu dieser Entscheidung.

Nur in der Moschee bleibt die Burka erlaubt

Belgien ist nach Frankreich das zweite europäische Land, das ein Burka-Verbot eingeführt hat. Das nun bestätigte Gesetz sieht Geldstrafen von 137,50 Euro bzw. bis zu sieben Tage Haft für das Tragen einer Gesichtsverschleierung an öffentlich zugänglichen Orten vor. Nur „Kultorte“, etwa Moscheen, fallen nicht unter diese Regelung.

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