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24. Dezember 2012 / 23:38 Uhr

Hypo-Sektor will Pfandbriefgeschäft neu beleben

In den letzten Jahren war der österreichische Hypobank-Sektor durch diverse Skandale und Ungereimtheiten in aller Munde. Von der Bank Burgenland über die Hypo Alpe Adria, die NÖ Landeshypo bis hin zur Hypo Tirol reichte die Diskussion. Nun wollen die gebeutelten Hypobanken durch eine Novelle des Pfandbriefstelle-Gesetz das Geschäft mit „mündelsicheren“ Veranlagungen wieder ankurbeln. Dabei hoffen sie auf den Gesetzgeber. Der lässt sich aber bisher Zeit. Der FPÖ-Abgeordnete Roman Haider möchte nun mit einer parlamentarischen Anfrage Licht ins Dunkel dieses Projektes bringen.

Eigentlich waren die öffentlichen Pfandbriefe das Traditionsgeschäft der Hypobanken. Öffentliche Pfandbriefe sind Schuldverschreibungen, die durch Forderungen an Körperschaften öffentlichen Rechts gedeckt sind. Die Deckungswerte werden in ein Deckungsregister eingetragen, das die Gesamtheit der begebenen öffentlichen Pfandbriefe besichert. Es ist nicht erlaubt, bestimmten Pfandbriefemissionen Teile des Deckungsstockes zuzuordnen. Durch den EU-Beitritt Österreichs wurden seit 2003 die österreichischen Bundesländer aus der Haftung entlassen. Seit dem Pfandbriefstelle-Gesetz 2004 haften die Hypobanken untereinander.

2017 droht Ende des Pfandbriefgeschäftes 

Die Gewährträger der Mitgliedsinstitute, das sind die österreichischen Bundesländer, haften zur ungeteilten Hand für alle bis zum 2. April 2003 entstandenen Verbindlichkeiten der Pfandbriefstelle. Für alle nach dem 2. April 2003 bis zum 1. April 2007 aufgelaufenen Verbindlichkeiten haften die Gewährträger nur dann, wenn die vereinbarten Laufzeiten nicht über den 30. September 2017 hinausgehen. Für alle nach dem 1. April 2007 entstandenen Verbindlichkeiten besteht keine Haftung der Länder mehr. Nun drängt die Zeit, den Haftungsverbund der Hypothelenbanken auf eine neue Grundlage zu stellen. Passiert dies nicht, dann droht spätestens 2017 das Aus für das Pfandbriefgeschäft.

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