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26. Dezember 2012 / 22:10 Uhr

60.000 Euro Schadenersatz wegen Entführung durch die CIA

Fast zehn Jahre nach der rechtswidrigen Verhaftung des Deutsch-Libanesen Khaled El Masri im mazedonischen Skopje erhielt dieser nun durch den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg 60.000 Euro Schadenersatz zugesprochen. 2003 wurde er verhaftet und saß 23 Tage in Isolationshaft in Mazedonien. Man bedrohte ihn, verweigerte ihm den Kontakt zur deutschen Botschaft und schickte ihn im Jänner 2004 mit einem Flugzeug nach Afghanistan in ein CIA-Geheimlager. Zuvor war El Masri von maskierten CIA-Agenten in Gegenwart mazedonischer Beamter verprügelt, ausgezogen und vergewaltigt worden. Der Verdacht gegen ihn lautete damals auf terroristische Aktivitäten.

Vier Monate Haft in CIA-Geheimlager in Afghanistan

Nach seiner Ankunft in Afghanistan wurde El Masri in einem der zahlreichen CIA-Geheimlager gefangen gehalten. Auch dort kam es zu Bedrohungen und Misshandlungen. Im Mai 2004 ging die Reise wieder zurück nach Europa, Ziel war damals Albanien. Erst als er einige Zeit später in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehrte, hatte El Masri die Gelegenheit, sich gerichtlich gegen die erlittenen Misshandlungen und den Freiheitsentzug zu wehren.
Nach jahrelangem Stillstand fertigte die Staatsanwaltschaft München 2007 mehrere Haftbefehle gegen jene CIA-Agenten ab, die in die Entführung verwickelt waren.

In den USA wurden jedoch die Strafanzeigen gegen einen ehemaligen CIA-Direktor und weitere Mitarbeiter abgewiesen. Begründung der US-Justizbehörden: Es überwiege das staatliche Interesse an Geheimhaltung gegenüber dem individuellen Anspruch El Masris auf Gerechtigkeit. Und die mazedonische Justiz lehnte die Strafverfolgung „aus Mangel an Beweisen“ ab.

Bundestag, Europarat und Menschenrechtsgerichtshof schritten ein

Erst europäische Institutionen brachten den Fall El Masris wieder ins Rollen. Sowohl der Rechtsausschuss der Parlamentarischen Versammlung des Europarates als auch ein Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages stellten fest, dass die Angaben El Masris durch zahlreiche Indizien dokumentiert sind. Nach weiteren langwierigen Verfahren gab die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nun den Schadenersatzforderungen von statt und verurteilte die USA bzw. Mazedonien zu einer Zahlung von 60.000 Euro.

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